Justiz Cyberbunker: Generalstaatsanwaltschaft legt nach Trierer Urteil Revision ein - Nun entscheidet der Bundesgerichtshof

Trier · Jetzt steht fest, dass sich nach dem Trierer Landgericht auch der Bundesgerichtshof mit dem Traben-Trarbacher Cyberbunker beschäftigen muss. Wann wird das Urteil nun rechtskräftig werden?

Revision  - Bundesgerichtshof wird sich mit Urteil zum Cyberbunker befassen
Foto: TV/Katharina de Mos

Der Cyberbunker für kriminelle Geschäfte im Darknet wird die Justiz weiter beschäftigen. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz habe gegen das Urteil des Landgerichts Trier Revision eingelegt, sagte Oberstaatsanwalt Jörg Angerer am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Damit steht fest, dass der Bundesgerichtshof (BGH) das Trierer Urteil auf Rechtsfehler hin prüfen muss. Bis dieses Urteil rechtskräftig wird, dürften daher viele Monate ins Land gehen, vielleicht sogar mehr als ein Jahr. Sollte der BGH Fehler finden, müsste sich das Landgericht erneut mit dem Cyberbunker befassen.

Cyberbunker: So entschied das Trierer Landgericht

Die Trierer Kammer hatte am Montag alle acht Angeklagten wegen der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung zu Haftstrafen verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Bande über Jahre in einem alten Bunker an der Mosel ein Daten- und Rechenzentrum betrieben hatte, über deren Server knapp 250 000 kriminelle Geschäfte gelaufen sind. Von dem Vorwurf der Beihilfe zu diesen Straftaten sprach das Gericht die Angeklagten aber frei, weil man nicht nachweisen konnte, dass sie konkret von einzelnen Taten gewusst und diese aktiv gefördert hatten.

Das sieht die Generalstaatsanwaltschaft, bei der die Landeszentralstelle Cybercrime angedockt ist, anders. Für sie hat sich im gut einjährigen Prozess auch der Vorwurf der Beihilfe bestätigt. „Die Urteilsbegründung überzeugt uns nicht“, sagte Angerer. „Wir haben eine andere rechtliche Würdigung als das Landgericht.“ Nun warte man das schriftliche Urteil ab.

Die Anwälte des 62-jährigen Hauptangeklagten, der als „Kopf der Bande“ zu fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden war, hatten bereits am Montag Revision angekündigt. Sie wollen für ihren Mandanten einen Freispruch erwirken. Die übrigen Männer und eine Frau erhielten Haftstrafen zwischen vier Jahren und drei Monaten und einem Jahr auf Bewährung.

Cyberbunker-Urteil: Wie geht es nun nach der Revision weiter?

Zunächst muss das Trierer Landgericht eine schriftliche Urteilsbegründung vorlegen. Angesichts der 79 Verhandlungstage kann es sich dafür gemäß Strafprozessordnung mehr als vier Monate Zeit lassen. Danach bekommen alle Beteiligten Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Und schließlich muss sich der Bundesgerichtshof noch mit den überaus umfangreichen Akten befassen. Ein Jahr könnte da schnell vergehen, ehe feststeht, ob das Urteil rechtskräftig wird oder ob das Trierer Landgericht das ganze Verfahren neu aufrollen muss.

Die unterirdische Anlage an der Mosel war im Herbst 2019 von Hunderten Polizisten nach fünfjährigen Ermittlungen ausgehoben worden. Erstmals standen nicht die Täter im Fokus, die im Darknet illegal etwa Drogen oder Waffen verkaufen, sondern die, die die Geschäfte als Webhoster technisch erst möglich machen. Über die Server in Traben-Trarbach liefen Drogendeals im Wert von vielen Millionen Euro, Datenhehlerei, Computerangriffe und Falschgeldgeschäfte.

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