Revision eines US-Soldaten gescheitert

Binsfeld/Trier · Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision eines US-Militärangehörigen als unbegründet verworfen. Das Landgericht Trier hatte den 35-Jährigen 2015 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt hatte.

Er hatte eine 18-Jährige auf einem Pakplatz nahe der Binsfelder Diskothek Kajüte in einer Dezembernacht 2014 auf den Rücksitz seines Opels gezerrt, die Türen verschlossen und auf die Frau eingeprügelt. Das Landgericht verurteilte den Mann wegen gefährlicher Körperverletzung, versuchter sexueller Nötigung, Freiheitsberaubung sowie des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. "Wir sind davon überzeugt, dass er sexuelle Absichten hatte", sagte Richter Armin Hardt 2015 in seiner Urteilsbegründung.
Die Nachprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, erklärt der BGH. Im Gegensatz zu einer Berufung, in deren Fall ein gesamter Prozess von Anfang an mit der kompletten Beweisaufnahme neu aufgerollt werden muss, überprüft eine Revision lediglich, ob das zuständige Gericht Rechtsfehler gemacht hat. cmo

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