Richter empfehlen eingleisigen Betrieb: Juristische Auseinandersetzung um Bahnstrecke Igel-Wasserbillig geht weiter

Igel/Koblenz · Das Oberverwaltungsgericht muss darüber entscheiden, ob das zweite Gleis der Bahnstrecke zwischen Igel (Kreis Trier-Saarburg) und dem luxemburgischen Wasserbillig benutzt werden darf. Bis zur Entscheidung sollte nur ein Gleis genutzt werden. Die Strecke war in den vergangenen Monaten für rund 23 Millionen Euro ausgebaut worden. Die Bahn hat sich bisher nicht dazu geäußert.

 Es könnte eng werden. Das zweite Gleis zwischen Igel und Wasserbillig ist fertig, soll jedoch vorerst nicht genutzt werden. TV-Foto: Frank Göbel

Es könnte eng werden. Das zweite Gleis zwischen Igel und Wasserbillig ist fertig, soll jedoch vorerst nicht genutzt werden. TV-Foto: Frank Göbel

Igel/Koblenz. Sicher ist, dass in ganz Deutschland ab kommender Woche ein neuer Fahrplan gilt. Derzeit steht jedoch nicht fest, ob dieser Plan auf der Strecke zwischen Trier und Luxemburg auch wie geplant eingehalten werden kann. Denn der neue Fahrplan für die Bahnverbindung ist so ausgelegt, dass auf zwei Gleisen Züge zwischen den beiden Ländern rollen. Dafür sind in den vergangenen Monaten rund 23 Millionen Euro verbaut worden, um auch zwischen dem Igeler Bahnhof und der Löwener Mühle nahe Langsur-Wasserbilligerbrück ein zweites Gleis verlegen zu können.Gericht benötigt Zeit



Geht es nach dem Wunsch des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Koblenz, fahren ab Montag die Züge nur auf einem Gleis. Entweder so lange, bis der zuständige OVG-Senat den Antrag eines Anwohners auf einstweilige Anordnung auf Verbot der Inbetriebnahme des zweiten Gleises abgelehnt hat. Oder so lange, bis die Bahn als Bauherr des Gleisausbaus für Lärmschutz in einem Teil Igels gesorgt hat. Das dürfte mehrere Monate dauern.

Das Gericht habe der Bahn den Hinweis gegeben, bis zur Entscheidung auf das zweite Gleis erst einmal zu verzichten, sagt OVG-Pressesprecher Thomas Stahnecker. Bis 22. Dezember habe der Konzern Zeit, sich zum Antrag des Igelers zu äußern. "Wann der Senat eine Entscheidung trifft, steht derzeit noch nicht fest", sagt Stahnecker.

Ob sich die Bahn an den nicht bindenden Wunsch der Juristen hält, ist ebenfalls unklar. Wie sein Unternehmen mit der Situation umgehen wird, konnte ein Sprecher der Bahn am Freitag nicht sagen. Er ging jedoch davon aus, dass sein Unternehmen am Wochenende eine Entscheidung treffe.

Beim zuständigen Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Nord in Koblenz sind die Verantwortlichen alarmiert wegen der neuerlichen juristischen Auseinandersetzung. Pressesprecher Thomas Nielsen geht davon aus, dass Verspätungen von bis zu fünf Minuten bei Fahrten zwischen Trier und Luxemburg möglich sind, falls nur ein Gleis genutzt werden darf. Zudem fürchtet Nielsen, dass die Fahrplanstabilität unter der Einschränkung leidet. Die Folge könnten auch Zugausfälle sein.Warten programmiert

Offen bleibt auch im Fall der Eingleisigkeit, ob beispielsweise Passagiere ohne Verzögerungen von Luxemburg kommend nach Koblenz gelangen. Denn der luxemburgische Triebwagen vom Typ Kiss sollte laut ursprünglicher Planung, in Trier mit dem deutschen Triebwagen vom Typ Flirt zusammengekoppelt werden, um moselabwärts weiterzu fahren. Daraus wird voraussichtlich bis März nichts.

Denn es müssen noch Auflagen erfüllt und Probefahrten absolviert werden (der TV berichtete). Bis Kiss und Flirt gemeinsam fahren dürfen, fahren zwischen Trier und Koblenz Züge der deutschen Bahn, die auf einen verspäteten Triebwagen aus Luxemburg warten müssen. Möglicherweise länger als ursprünglich geplant.

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