Richter halten Fackelverbot bei NPD-Demo für rechtswidrig

Trier · Die Stadt Trier hätte der NPD während einer Demonstration im Dezember 2014 die Verwendung von Fackeln nicht komplett verbieten dürfen. Das hat das Verwaltungsgericht Trier gestern entschieden.

Trier. Einen "Fackelzug gegen den Asylbetrug" wollte die Trierer NPD am 19. Dezember in Euren organisieren. 60 Teilnehmer waren gemeldet. Doch das Ordnungsamt sprach ein Fackelverbot für den Protestzug aus (der TV berichtete). Der Fackelaufzug störe die öffentliche Ordnung und könne traumatisierte Flüchtlinge in der Eurener Unterkunft in Angst und Schrecken versetzen, so die Begründung.
Der Trierer NPD-Vorsitzende Safet Babic bewirkte dagegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Trier. Das totale Verbot wurde aufgehoben, die Zahl der Fackeln aber auf vier beschränkt. Die grundsätzliche Frage der Rechtmäßigkeit eines Fackelverbots wurde Anfang Juli in einer mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht erörtert. Gestern meldete das Gericht die Entscheidung: Das Fackelverbot war rechtswidrig.
Dieses Verbot habe das Grundrecht der Versammlungsfreiheit unverhältnismäßig eingeschränkt, so die Urteilsbegründung. Die Stadt hätte einer möglichen Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch eine Reduzierung der Anzahl der Fackeln oder durch eine örtliche Beschränkung ihrer Verwendung entgegentreten müssen, "um der grundlegenden Bedeutung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit gerecht zu werden".
Die NPD hat bereits den nächsten Fackelmarsch angekündigt. Am 1. August will sie von der Jägerkaserne, einer geplanten Asylunterkunft in Trier-West, bis auf den Hauptmarkt ziehen. Mehrere Gruppen und Institutionen, vor allem der Verein "Für ein buntes Trier gemeinsam gegen Rechts" und der Beirat für Migration und Integration, haben bereits zu Gegendemonstrationen aufgerufen. jp