Corona Impfpflicht im Gesundheitswesen: Ja, Konsequenzen für Ungeimpfte bisher keine - Wie damit in der Region umgegangen wird

Trier · Bislang hat es für ungeimpfte Mitarbeiter in Kliniken und Pflegeheimen in der Region noch keine Konsequenzen gegeben. Auch, wenn sie nicht gegen Corona geimpft sind.

 ARCHIV - 30.12.2020, Bayern, Gauting: Ein Mitarbeiter der Asklepios Klinik wird von einem Kollegen mit dem Corona-Impfstoff von Biontech/Pfizer geimpft. (zu dpa "Geringer Teil von Klinik- und Heimmitarbeitern noch ungeimpft") Foto: Sven Hoppe/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

ARCHIV - 30.12.2020, Bayern, Gauting: Ein Mitarbeiter der Asklepios Klinik wird von einem Kollegen mit dem Corona-Impfstoff von Biontech/Pfizer geimpft. (zu dpa "Geringer Teil von Klinik- und Heimmitarbeitern noch ungeimpft") Foto: Sven Hoppe/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Foto: dpa/Sven Hoppe

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist davon überzeugt, dass die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht gut angenommen und geräuschloser umgesetzt wurde, als von manchen vermutet. Er sieht jedenfalls keinen Grund, die Verpflichtung für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich, sich gegen Corona impfen zu lassen, zu kippen. Auch nach dem Scheitern einer allgemeinen Corona­impfpflicht hält Lauterbach an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht fest. Sie sei kein Mittel gewesen, um die allgemeine Impfpflicht umzusetzen, sondern ein Instrument, um Men­schen zu schützen, „die sich uns anvertraut haben“, sagte der SPD-Politiker.

Deutsche Krankenhausgesellschaft fordert Aussetzung von Impfpflicht für Pflege- und Klinikpersonal

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hatte sich dafür ausgesprochen, die Impfpflicht für Pflege- und Klinikpersonal auszusetzen. Die rheinland-pfälzische Pflegekammer hatte sich von Anfang an für eine allgemeine Impfpflicht, nicht aber für die einrichtungsbezogene Impfpflicht ausgesprochen.

Wie Recherchen unserer Redaktion zeigen, wird diese in der Region bislang kaum konsequent umgesetzt. Wie die Gesundheitsämter auf Anfrage bestätigten, wurden bislang keine Betretungs- oder Tätigkeitsverbote für ungeimpfte Mitarbeiter im Gesundheitswesen oder in Pflegeheimen ausgesprochen. Nach Angaben der zuständigen Kreisverwaltungen wurden etwas mehr als 600 Beschäftigte erfasst, die (noch) nicht nachweisen konnten, dass sie die geforderte Corona-Impfung haben. Man werde die Impfpflicht mit „Maß und Mitte" umsetzen, teilte eine Sprecherin der Kreisverwaltung in Daun mit. Die Einhaltung der Impfpflicht werde konsequent kontrolliert, „die Umsetzung dauert jedoch aufgrund des aufwändigen und jeweils auf den Einzelfall bezogenen Verwaltungsverfahrens noch an“, heißt es aus der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich. Und: Einige Einrichtungen meldeten bereits jetzt einen Personalmangel. „Auch diese Tatsache ist bei der Entscheidung zu berücksichtigen“, so die Kreissprecherin.

Kontrolle der Corona-Impfung ist aufwendig

Wie aufwendig die Kontrolle ist, schildert der Sprecher des Eifelkreises Bitburg-Prüm: Alle Betroffenen hätten ein einheitliches Informationsschreiben erhalten, auf das viele Betroffene reagiert und Nachweise oder Atteste vorgelegt hätten, um zu belegen, dass sie nicht geimpft werden können. „Es gibt auch Fälle, in denen wir prüfen, ob die Einrichtung überhaupt unter die Impfpflicht fällt.“ Auf diese Weise habe sich die Zahl derjenigen, die im zweiten Schritt ein Anhörungsschreiben vor Erlass eines Betretungs- oder Beschäftigungsverbotes erhalten hätten, von 130 auf circa 50 Personen reduziert.

Aus dem rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium heißt es, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht ein Bundesgesetz sei, „das das Land für die Geltungsdauer konsequent umsetzt“. Die entsprechende die Rechtsgrundlage dafür findet sich im Paragraf 20 a des Infektionsschutzgesetzes. Und diese läuft Ende des Jahres aus.

So viele Beschäftigte sind im Gesundheitswesen in RLP gegen Corona geimpft

Nach Angaben des Ministeriums sind 94 Prozent der Beschäftigten im Gesundheitswesen im Land gegen Corona geimpft. Ähnlich hoch ist der Anteil im Bereich der Pflege. Alleine im Bereich der Pflegeeinrichtungen in der Region Trier betrage die Impfquote rund 96 Prozent, sagte ein Sprecher des rheinland-pfälzischen Sozialministeriums auf Anfrage unserer Redaktion. Derzeit gebe es landesweit aus dem Bereich der Pflege und der beruflichen Rehabilitation 3172 Meldungen von Personen, „die die Bedingungen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht bislang nicht erfüllen“.

Bei rund 100.000 Beschäftigten in diesen Bereichen mache das einen Anteil von rund drei Prozent aus. „Mehr als einen Monat nach Einführung der einrichtungsbezogenen Impflicht zeigen die Zahlen, dass Einrichtungen und Beschäftigte engagiert und verantwortungsvoll mit dem Thema Impfpflicht umgehen“, sagt Sozialminister Alexander Schweitzer (SPD).

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