Corona-Pandemie So wird die Impfpflicht in Kliniken und Pflegeeinrichtungen kontrolliert – Ist das Gesetz eine Gefahr für Patienten und Bewohner?

Trier · Das Gesundheitsamt Trier stellt sich auf bis zu 1500 Überprüfungsverfahren für Klinik- und Pflegepersonal ein. So hoch sind die Hürden, bis tatsächlich ein Bußgeld verhängt oder ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen wird.

 Beschäftigte in Kliniken und Pflegeeinrichtungen müssen sich gegen Covid-19 impfen lassen. Andernfalls droht ihnen ein Tätigkeitsverbot.

Beschäftigte in Kliniken und Pflegeeinrichtungen müssen sich gegen Covid-19 impfen lassen. Andernfalls droht ihnen ein Tätigkeitsverbot.

Foto: dpa/Sven Hoppe

Der Bundestag hat zwar keine Form von allgemeiner Impfpflicht oder verpflichtendem Beratungsangebot beschlossen, die Impfpflicht für Personal in Kliniken und Pflegeeinrichtungen ist seit dem 12. Dezember dennoch in Kraft. Überwacht und kontrolliert wird das durch die Gesundheitsämter, auch in der Stadt Trier und dem Kreis Trier-Saarburg. In einer Anfrage in der letzten Stadtratssitzung hat die AfD-Fraktion um Informationen gebeten, wie das Gesundheitsamt Trier die gesetzlichen Vorgaben umsetzt.