Rockerprozess: Von Gefängnis bis Freispruch

Trier · Alle fünf Verteidiger im Rockerprozess vor dem Trierer Landgericht haben in ihren Plädoyers die Staatsanwaltschaft ungewöhnlich scharf kritisiert. Das Urteil fällt am Freitag, 4. November.

 Wegen eines Verfahrensfehlers ist ein Prozess vor dem Jugendschöffengericht Wittlich neu verhandelt worden. Symbolfoto: dpa

Wegen eines Verfahrensfehlers ist ein Prozess vor dem Jugendschöffengericht Wittlich neu verhandelt worden. Symbolfoto: dpa

Foto: Volker Hartmann dpa

Trier. Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung - das wirft die Staatsanwaltschaft den drei Rockern auf der Anklagebank vor. Von versuchtem Totschlag spricht gar der Rechtsanwalt des Polizisten, den die Angeklagten brutal zusammengeschlagen haben sollen. Deren fünf Verteidiger plädierten beim gestrigen Prozesstag dagegen für Freisprüche und milde Bewährungsstrafen. Dass die Einschätzungen so weit auseinanderdriften, liegt an den lückenhaften Zeugenaussagen. Wer wann zugeschlagen hat und auf wessen Konto welche Verletzungen gehen, konnte nicht nachgewiesen werden.
Oberstaatsanwalt Thomas Albrecht forderte lange Haftstrafen: Vier Jahre für den 36-Jährigen, der in der Nacht zum 29. November 2014 in der Trierer Brückenstraße zuerst auf eine Passantengruppe losgegangen sein und auch die später dazugekommenen Polizisten mit zusammengeschlagen haben soll. Vier Jahre und neun Monate für den 30-Jährigen, der einen der Polizisten unter anderem mit Schlägen und Tritten ins Gesicht einen Schädelknochen gebrochen haben soll. Und drei Jahre und drei Monate für den dritten Mann, 56 Jahre alt, der ebenfalls mehrfach auf die Polizisten eingeschlagen haben soll. "Gewalt gegen Polizeibeamte nimmt immer mehr zu", erklärte Oberstaatsanwalt Albrecht. Ein Beispiel dafür sei der so genannte Reichsbürger, der im Oktober in Oberfranken einen Polizisten erschossen hat.
Lobenswerte Zivilcourage dagegen habe der Passant gezeigt, der die angeklagten Rocker in der Tatnacht zuerst angesprochen hat: "Ey, so was macht man doch nicht!", soll er den Rockern zugerufen haben, die zuvor offenbar einen Gullydeckel ausgehoben hatten. Aus der Ansprache entwickelte sich ein Wortgefecht, daraus die Schlägerei.Vergleich mit Reichsbürgern


Vor Gericht hatte sich der Hauptbelastungszeuge allerdings in Widersprüche verstrickt und das Geschehen teilweise falsch widergegeben. Seine Erinnerungslücken seien auf seine Aufregung und Panik zurückzuführen, erklärte Albrecht. Dafür, dass er das Fehlverhalten der Rocker wieder geraderücken wollte und sich dadurch in eine gefährliche Situation gebracht habe, verdiene der Zeuge eine gewisse Nachsicht vor Gericht.
Dass der Staatsanwalt die Angeklagten mit dem Reichsbürger, der einen Polizisten erschossen hat, vergleiche, sei eine Ungeheuerlichkeit, kritisierten die Verteidiger in ihren Plädoyers unisono. "Auch die Aussage des Staatsanwalts, dass ein Zeuge vor Gericht geschont werden müsse, lässt mich erschauern", betonte Rechtsanwalt Wolfgang Köhl. Thomas Albrecht ließ die Kritik unerwidert, beschäftigte sich demonstrativ mit Tabletcomputer und Handy und würdigte seine Kritiker keines Blickes.
Die Verteidiger wiesen außerdem auf Lücken in der Beweisführung hin: Lediglich der Hauptbelastungszeuge, der sich in vielen Dingen geirrt habe, hätte seinen Mandanten identifiziert, erklärt der Verteidiger des 36-jährigen Angeklagten. Außerdem seien an der Kleidung seines Mandanten keine DNA- oder Abriebspuren der beiden verletzten Polizisten nachweisbar gewesen. Rechtsanwalt Rolf Schaumlöffel betonte, der Passant, der die Rocker angesprochen habe, hätte diese provoziert. "Das rechtfertigt keinesfalls, was danach geschehen ist, muss aber strafmildernd berücksichtigt werden!" Auch der Rechtsanwalt des 30-jährigen Angeklagten wies darauf hin, dass kein Zeuge seinen Mandanten identifiziert habe. Was genau passiert ist, sei nicht exakt rekonstruierbar.
Dass alle drei Angeklagten unter starkem Alkohol- und Drogeneinfluss standen und sich möglicherweise deshalb nicht mehr vollständig unter Kontrolle hatten, hatten psychiatrische Gutachten ergeben.

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