Kolumne Straßenkampf Rote Markierung = Vorfahrt für Radler?

Trier · Heute geht es in der Straßenkampf-Kolumne um eine Verkehrssituation, über die jeder Radler schon nachgedacht hat. Auch für Autofahrer ist diese Situation oft ein Rätsel.

 Haben hier jetzt nur die Fußgänger Vorrang oder auch die Radler auf dem roten Streifen?

Haben hier jetzt nur die Fußgänger Vorrang oder auch die Radler auf dem roten Streifen?

Foto: TV/Miguel Castro

Ein Kollege ist kürzlich mit dem Fahrrad zur Redaktion im Zewener Gewerbegebiet gefahren. An der Einmündung der Diedenhofener Straße zur Luxemburger Straße überquert er auf dem rot markierten Schutzstreifen für Radfahrer eine Fahrspur für Autos. Direkt daneben ist ein Zebrastreifen. Der Kollege geht felsenfest davon aus, dass er auf dem roten Streifen – genau wie der Fußgänger – Vorfahrt hat. Doch der Autofahrer, der von links angerauscht kommt, sieht das anders: „Er hat nicht gebremst, sondern gehupt nach dem Motto: ‚Was kommst du mir hier in die Quere?‘“, schildert der Kollege die Situation. Er sei nicht gefährdet, aber ziemlich perplex gewesen.