Rote Wände, andere Dächer

Selbst wenn die Erhaltungssatzung nach knapp 1,5-jähriger Bearbeitungszeit demnächst endlich in Kraft treten sollte, bleibt das, was Stadtrat, Anlieger und Architekturbeirat gefordert haben, unerreicht: Das Quartier zwischen Martinsufer und Friedrich-Ebert-Allee ist weiter der Willkür der Investoren ausgesetzt.

Wird aus Angst vor potenziellen Eigentümer-Klagen tatsächlich nur das geregelt, was Baudezernent Dietze in seiner schriftlichen Antwort an den TV ausführt, sind bei Renovierungen und Umbauten weiterhin rote Außenwände, Stahlbalkone, zusätzliche Gauben und der Ausbau der Dachstühle möglich. Warum ein detaillierter Bebauungsplan in jedem dörflichen Neubaugebiet üblich ist (obwohl dort häufig die Grundstücke auch schon vor Inkraftreten der B-Pläne im Privatbesitz sind), aber für eins der schönsten Viertel Triers nicht durchsetzbar sein soll, ist nur schwer zu verstehen. c.wolff@volksfreund.de

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