Rückenwind für Rotorgiganten am Hungerberg

Der Ortsbeirat Trierweiler hat dem Gemeinderat empfohlen, den Bebauungsplan "Windpark Hungerberg" aufzuheben. Dieser reglementiert die Höhe von Windrädern, die neu errichtet werden, auf 100 Meter. Nun könnte der Weg frei werden für drei neue Rotorriesen von bis zu 180 Metern Höhe.

 Blick auf Trierweiler mit dem Windkraftpark Hungerberg im Hintergrund. Hier sollen zwei Windräder abgebaut und drei neue, die wesentlich größer sind, errichtet werden. TV-Foto: Albert Follmann

Blick auf Trierweiler mit dem Windkraftpark Hungerberg im Hintergrund. Hier sollen zwei Windräder abgebaut und drei neue, die wesentlich größer sind, errichtet werden. TV-Foto: Albert Follmann

Trierweiler/Waldrach. Die Atomkatastrophe im japanischen Fukushima wird dem Ausbau erneuerbarer Energien viel Rückenwind geben. Davon ist man auch im Ortsbeirat von Trierweiler überzeugt, der sich mit dem Bebauungsplan auf dem Hungerberg beschäftigt hat. Vier ältere und nach heutigen Maßstäben kleine Windräder produzieren auf der unweit der B 51 bei Neuhaus gelegenen Anhöhe bereits Strom. Drei Windkraftunternehmen, darunter die einheimische "Windstrom Trierweiler GbR", wollen die günstigen Windverhältnisse auf dem Hungerberg besser nutzen und dort Mega-Windräder der neuen Generation aufstellen. Diese könnten dann Dimensionen haben wie die beiden Enercon-Anlagen, die sich seit Sommer 2010 auf der Waldracher Höhe drehen: Maschinengondeln in 138 Meter Höhe und Rotorblätter, die bis 180 Meter in den Himmel ragen.

Solche Giganten wollte die Investorengruppe "Windkraft Trierweiler GmbH" schon 2008 in Trierweiler bauen, beugte sich aber dem Widerstand besorgter Bürger und den Höhenbeschränkungen im Bebauungsplan "Windpark Hungerberg" (die maximal zulässige Höhe für Windräder beträgt darin 100 Meter). Das Vorhaben wurde nicht weiter verfolgt. Das war überraschend, denn die Chancen, den Bebauungsplan juristisch zerpflücken zu lassen, standen nicht schlecht. Dass eine solche Reglementierung auf einem Windkraft-Vorranggebiet wie dem Hungerberg kaum haltbar ist, zu diesem Ergebnis kam auch ein Rechtsgutachten, das 2010 von der Gemeinde in Auftrag gegeben worden war (siehe Extra).

"Wir können nicht einerseits die Abschaltung von Atomkraftwerken fordern und andererseits Windräder verfluchen", sagte Ortsbürgermeister Matthias Daleiden im Ortsbeirat. Er sieht die Verantwortlichen der Gemeinde in Sachen Windkraft in einem "Dilemma": Er verstehe die Widerstände der Bewohner in Udelfangen und Neuhaus gegen die Riesenräder vor der Haustür, so Daleiden, er sei jedoch auch als Ortsbürgermeister verpflichtet, Schaden von der Gemeinde abzuwenden. Und Schaden könne entstehen, wenn die Gemeinde bei erfolgreicher Anfechtung des Bebauungsplans zu Gerichtskosten oder Schadensersatzforderungen herangezogen werde. Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes könne wohl kaum als Argument gegen Windräder herangezogen werden, sagte Daleiden, wenn mit Autobahn und Gewerbegebiet in der Nachbarschaft bereits gravierende Einschnitte vorhanden seien.

Windkraft-Unternehmer Herbert Kluth, der unter anderem an den Trierweiler Gesellschaften "Windstrom" und "WKT" beteiligt ist und zu den Investoren der großen Windräder bei Waldrach gehört, war als Zuhörer im Ortsbeirat. Er möchte zwei kleinere Anlagen abbauen und drei neue (zwei 180 Meter und eine 150 Meter hoch) errichten. Kluth sagte, die Produktion werde sich dadurch etwa verfünffachen (von 3,7 auf rund 18 Millionen Kilowattstunden jährlich).

EXTRA

RECHTSGUTACHTEN WINDKRAFT



Der von der Gemeinde Trierweiler mit einem Rechtsgutachten beauftragte Rechtsanwalt Paul Henseler (Trier) ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Bebauungsplan "Windpark Hungerberg" mit einer Reglementierung der Windradhöhe auf 100 Meter einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würde. Diese Auffassung wird von der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land geteilt. In einem ähnlich gelagerten Fall in Konz-Oberemmel wollte die Stadt die Windradanzahl in einem Windenergie-Vorranggebiet beschränken, was das OVG Koblenz untersagte. alf

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