Rücksicht zu Recht!

Was für'n dickes Ding! - dachte ich, als die Dienstwagenaffäre einer Politikerin das Sommerloch dieser Woche ausfüllte. Zwar habe ich gelernt, dass ihr Handeln durchaus rechtens war, denn ein personenbezogener Wagen steht ihr für dienstliche und private Fahrten zur Verfügung.

Mag sein. Es bleibt aber ein seltsamer Geschmack zurück, der sich im Volksmund wohl so ausdrückt: "Und wer zahlt? Der Steuerzahler!"

Eben, das macht mich nachdenklich. Ist es angesichts der finanzkrisengezückten Rotstifte geschickt, Dienstwagen und Fahrer mit in den Urlaub zu nehmen? Oder weniger politisch gefragt: Nehme ich immer alles in Anspruch, was mir zusteht? Bediene ich mich im Leben, ohne Rücksicht auf andere zu nehmen?

Dass es immer einen guten Grund gibt, auf das eigene Recht zu beharren, weiß ich auch. Sogar wenn ich Auto fahre. Natürlich habe ich an bestimmten Stellen im Straßenverkehr das Recht auf Vorfahrt - aber ich fordere es nicht immer ein. Denn was habe ich im Zweifelsfall von einem kaputten Auto? Nichts. Da verzichte ich doch auf mein Recht.

Aber was ist wohl eine Leit idee für solches Handeln? Vielleicht hilft ja hin und wieder eine alte Weisheit aus dem Neuen Testament, die allen gilt - Politikerinnen genauso wie dem kleinen Mann im Staate: "Alles ist erlaubt, aber nicht alles dient zum Guten. Alles ist erlaubt, aber nicht alles baut auf. Niemand suche das Seine, sondern was dem andern dient."

Rücksicht kann Verzicht auf das eigene Recht sein zum Wohle des anderen.

Vanessa Kluge ist Pfarrerin in Trier-Ehrang

E-Mail: kluge.ehrang@ekkt.de

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