Rücksichtnahme Fehlanzeige

Seit es in dem Gebiet um den Trierer Hafen die Ansiedlung von Schwerindustrie gibt, reißen die Klagen der betroffenen Bürger über Belästigungen durch Lärm, Staubbelastungen und Geruchsbelästigungen nicht ab.

Die Firmengruppe Steil hat trotz Anwohnerbeschwerden über die erste Schredderanlage alles daran gesetzt, die zweite, weit größere unmittelbar daneben anzusiedeln. Dazu wurde das zweite Hafenbecken, damals der Fischteich des AC Pfalzel, zugeschüttet. Der Geschäftsführer des Zweckverbandes erklärte öffentlich, hinter dem Lärmschutz würde man die Vögelchen singen hören. Von der Firma eingeholte Gutachten schienen dies zu bestätigen. Alle Einwendungen wurden in den Wind geschlagen, obgleich die Rechtsprechung unseres Oberverwaltungsgerichts die Einrichtung von Industriegebieten neben Wohngebieten nicht zulässt. Was die betroffenen Bürger aufregt, sind die stets gleichen Mechanismen: Genehmigungen werden ohne hinreichende Auflagen erteilt, späteren Beschwerden begegnet man lapidar mit dem Hinweis auf nicht überschrittene Richtwerte. Dabei gilt der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme. Paradoxerweise fordert man diese Rücksichtnahme ausgerechnet von denen ein, die unter den Zuständen zu leiden haben. Gerade in diesem Fall können an den Betreiber der Anlage erhöhte Anforderungen gestellt werden, da er die Konfliktlage aus früheren Erfahrungen heraus genau einschätzen konnte. Im Gegensatz zu den Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden geht die Rechtsprechung nicht davon aus, dass Firmen sich quasi an Grenzwerte herantasten können. Ich kann daher allen Betroffenen nur empfehlen, Beschwerden bei allen zuständigen Stellen immer wieder vorzutragen. Hans-Jürgen Wirtz, Trier-Pfalzel

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