Schleuser darf nach Hause

Trier · Ein 37-Jähriger ist am Donnerstag vom Amtsgericht Trier zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte gestanden, mehrere Menschen nach Deutschland geschmuggelt zu haben.

 Der auf den ersten Blick imposante Anblick der Hauptstadt Skopje täuscht: Mazedonien hat eine der schwächsten Volkswirtschaften Europas und hohe Arbeitslosenzahlen - viele Menschen wollen ihr Glück lieber woanders versuchen.

Der auf den ersten Blick imposante Anblick der Hauptstadt Skopje täuscht: Mazedonien hat eine der schwächsten Volkswirtschaften Europas und hohe Arbeitslosenzahlen - viele Menschen wollen ihr Glück lieber woanders versuchen.

Foto: Georgi Licovski (EPA)

2000 Kilometer sind es von Mazedonien nach Trier. Mit dem Auto geht es durch den Kosovo, Serbien, Kroatien, Ungarn, Österreich und schließlich weiter in Richtung Rheinland-Pfalz. Eine Strecke, die Altin K. (Name geändert) gut kennt: Er hat sie mit seinem Ford Transit mindestens dreimal bewältigt - jedoch nicht alleine, sondern mit insgesamt 17 Mazedoniern, die er auf diese Weise nach Deutschland geschleust hat. Dafür muss sich der Mazedonier, der auch drei Mittäter gehabt haben soll, vor dem Trier Amtsgericht verantworten.
800 Euro für den Traum vom neuen Leben

Bei seiner ersten Fahrt Mitte Januar 2013 schleust der 36-Jährige eine Frau und ihre drei Kinder nach Deutschland, die im Anschluss vor Ort Asyl beantragen. Nach Angaben von Staatsanwältin Anna Koch kassiert K. als Fahrer 800 Euro für den Transport. Die zweite Fahrt startet am 13. Februar: Diesmal sitzen neben dem Angeklagten ein Paar mit ihrem minderjährigen Kind sowie drei weitere mazedonische Staatsbürger im Transit. Wie Staatsanwältin Koch berichtet, erhält Altin K. allein von dem Ehepaar 700 Euro. Zum letzten Mal bricht der selbstständige Schulbusfahrer dann am 16. März von Mazedonien aus in Richtung Deutschland auf. Diesmal mit an Bord des Fords: Sieben Mazedonier, darunter auch minderjährige Kinder. Der Anklageschrift zu Folge zahlen die Mitfahrer in diesem Fall 200 Euro pro Person an den Angeklagten und beantragen nach der Ankunft ebenfalls Asyl in Deutschland.

Für Altin K. ist diese Fahrt im März allerdings die letzte. Kurz darauf wird er in Trier festgenommen. Am 19. März ergeht Haftbefehl gegen den dreifachen Vater. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Ins Gefängnis muss er nun allerdings nicht zurück. Denn nachdem der Angeklagte vor Richter Hans-Jürgen Ferring ein umfassendes Geständnis abgelegt und deutliche Reue gezeigt hat, verurteilt der ihn zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung und folgt damit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. "Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt, da die besonderen Umstände bezüglich seiner Familie berücksichtigt werden müssen", erklärt der Richter.

Persönliche Tragödie

Denn wie der Angeklagte mit Hilfe seines Dolmetschers erklärt, habe er sich zu den Fahrten nach Deutschland entschlossen, um seiner kranken Tochter notwendige Operationen finanzieren zu können. Mit den 300 Euro, die er als Schulbusfahrer in Mazedonien monatlich verdient, sei das nicht möglich gewesen. "Wenn ich allerdings gewusst hätte, dass es illegal ist, Leute von Mazedonien nach Deutschland zu bringen, dann wäre ich niemals losgefahren", versichert K. Die fünf Monate in U-Haft seien schrecklich für ihn gewesen, besonders weil er seine Familie nicht sehen konnte. "Ich habe teilweise das Essen verweigert, denn ich wusste, dass meine Frau und meine drei Kinder nichts zu essen hatten. Ich hatte das Gefühl, durchzudrehen." Aus diesem Grund plane er nun nach seiner Freilassung die sofortige Rückkehr nach Mazedonien. "Ich verspreche Ihnen, niemals mehr nach Deutschland zu reisen", verspricht er dem Richter.

Zu der Frage, wo sich die drei mutmaßlichen Mittäter aufhielten, will die Staatsanwaltschaft keine Angaben machen.

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