Schnaps beim Umzug trübt närrischen Spaß

Schweich/Kordel/Waldrach · Bei Karnevalsumzügen sind "harte Drinks" nicht gerne gesehen - jedenfalls nicht bei den verantwortlichen Vereinen. Dies hat ein Rundruf des TV bei einigen größeren Veranstaltern ergeben. Doch es ist nicht möglich, das Problem ganz in den Griff zu bekommen, denn strikte Alkoholverbote sind nicht durchsetzbar. Die gelten nur für die Fahrer der Wagen.

Schweich/Kordel/Waldrach. Beim Karnevalsverein Kordel (KVK) ist Andrea Herz für die Zugleitung verantwortlich. "Es ist nicht so, dass die Masse der Teilnehmer bei uns alkoholisiert ist. Auch die Jugend schlägt nicht über die Stränge", erklärt Herz. Aber leider gebe es Ausnahmen von der Regel, denen es vorzubeugen gelte. Herz: "Wir gehen vor dem Start den gesamten Zug ab. Wenn dabei eine alkoholisierte Gruppe oder Wagenbesatzung auffällt, holen wir die raus. Das ist vor zwei Jahren der Fall gewesen. Die Wirkung war wohl so abschreckend, dass es 2011 keine Auffälligkeiten gab." Beim Kordeler Narrenball nach dem Zug werden Jugendliche am Eingang von vier Securityleuten nach mitgebrachten Getränken kontrolliert. Im Saal beobachten zwei Securitymänner die Situation. An der Getränketheke gelten die Vorschriften des Jugendschutzes: Bier und Wein erst ab 16 Jahren.
Gar keinen Alkohol gibt es seit 2011 auf den Wagen des Schweicher Karnevalvereins (SKV) - weder für Mitreisende noch für Zuschauer. "Wir haben damit gute Erfahrungen gemacht, es wird von den Mitgliedern akzeptiert und spart obendrein Kosten", sagt SKV-Vorsitzender Günter Hau. Das Problem seien oft auswärtige Zugteilnehmer und Jugendliche mit mitgebrachtem Alkohol. "Die Frage ist, wie man das bei unseren Teilnehmerzahlen in den Griff bekommen soll - trotz guter Zusammenarbeit mit Ordnungsamt und Jugendpflege", sagt Hau. Ein generelles Alkoholverbot hält der SKV für unrealistisch. Das lasse sich bei einer Veranstaltung mit etwa 80 Wagen und Gruppen nicht durchsetzen. Für die SKV-Schlussparty in der Halle verwendet der Verein ein Erkennungssystem für Jugendliche: Unterschiedlich gefärbte Bändchen zeigen der Getränkeausgabe an, ob der/die Träger(in) noch unter 16 oder zwischen 16 und 18 Jahren alt ist. Dazu gilt Ausweiskontrolle am Eingang.
Möglicher Alkoholmissbrauch beim Zug und in der Halle sei auch beim Isseler Cultur-Verein (ICV) ein Thema, sagt Sitzungspräsident Stefan Becker. Ein generelles Alkoholverbot beim Zug gebe es nicht. Die Prävention beginne mit der Ausgabe einer Info-Mappe zum Thema Jugendschutz an alle Teilnehmergruppen. Die Alkoholausgabe von Wagen und Gruppen an Jugendliche sei untersagt - während des Zuges seien Streifenbeamte auch zu Stichprobenkontrollen unterwegs. Bei der Abschlussparty in der ICV-Halle würden Jugendliche, aber auch Erwachsene am Eingang auf mitgebrachten Alkohol kontrolliert. Becker: "Bisher haben wir mit diesen Maßnahmen gute Erfahrungen gemacht."
"Das Problem gibt es bei Umzügen immer wieder und wird sich nie ganz in den Griff bekommen lassen", sagt Sitzungspräsident Peter Peters vom Karnevalsverein (KV) Waldrach. Dabei erinnert sich Peters an Zeiten, als das Thema weitaus lockerer angefasst wurde. Peters: "Noch vor ein paar Jahren haben wir immer ein Fuder Wein während des Waldracher Umzuges ausgegeben." Der Verein selbst kaufe heute keinen Wein mehr und teile auch keine Getränke mehr aus. Private Getränke seien auf den drei Wagen des KV gestattet - dies sei kein Problem. "Schwer überschaubar" ist laut Peters die "Selbstversorgung" freier Gruppen, die im Zug mitziehen. "Wir versuchen, das zu kontrollieren. Insbesondere hinsichtlich der Jugendschutzvorschriften. Aber das ist nicht völlig in den Griff zu bekommen. Und ein generelles Wein- und Spirituosenverbot wäre bei den rund 400 Teilnehmern nicht durchsetzbar", erklärt Peters.

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