Anliegerbeiträge Schon bald müssen alle für den Straßenneubau zahlen

Trier · Die neue gesetzliche Regelung erleichtert der Stadt, auf wiederkehrende Beiträge umzustellen. Das soll für alle neuen Projekte angewendet werden.  

 Die Benediktinerstraße ist noch gesperrt. Der Ausbau in Trier-Nord geht aber dem Ende entgegen.

Die Benediktinerstraße ist noch gesperrt. Der Ausbau in Trier-Nord geht aber dem Ende entgegen.

Foto: Rainer Neubert

Sollen bei einem Straßenneubau oder einer Sanierung, die über die bloße Erneuerung der Oberfläche hinausgeht, einmalig nur die Anlieger zu Kasse gebeten werden? Oder müssen alle Haus- und Wohnungseigentümer im Stadtbezirk fortlaufend für solche Baumaßnahmen bezahlen? Ab Ende 2023 ist die Antwort einfach, denn dann werden in Rheinland-Pfalz die wiederkehrenden Beiträge per Gesetz verpflichtend eingeführt.