Schritt zum zweiten Schweicher Schulzentrum

Schweich · Es geht voran: Mit dem Beschluss, einen Bebauungsplan "Gemeinbedarfsgebiet" aufzustellen, hat der Schweicher Stadtrat einen weiteren Schritt in Richtung neue Grundschule Schweich und Förderschule des Kreises getan.

Schweich. Das Kind hat einen Namen, der stark nach Amtsstube riecht: "Gemeinbedarfsgebiet". Dahinter verbirgt sich ein rund 34 000 Quadratmeter umfassendes Gelände im Dreieck Bahnhofstraße/K 39, auf dem in naher Zukunft die neue Schweicher Grundschule, eine Förderschule des Kreises sowie ein integrierter Kindergarten und ein Pflegeheim der Lebenshilfe entstehen sollen. Das beauftragte Planungsbüro igr AG aus Rockeskyll (Kreis Vulkaneifel) hatte das Areal im Auftrag der Stadt geprüft und für die vorgesehene Nutzung für geeignet befunden (TV vom 5. Oktober).
Inzwischen haben die Planer den konkreten Entwurf eines Bebauungsplans für die Fläche entwickelt und ihn in der jüngsten Sitzung des Stadtrats präsentiert. Interessant sind besonders einige Details von städtebaulicher Bedeutung.
Dazu zählt die künftige Verkehrsanbindung der geplanten Einrichtungen über die Bahnhofstraße. Auch die Strom-, Gas- und Wasserversorgung ist über diese "Schiene" vorgesehen, während die Abwasserentsorgung über den Abwasserkanal des Baugebiets Ermesgraben laufen soll. Die Gestaltung der künftigen Schulgebäude und ihres Umfeldes wird in einem Architektenwettbewerb zu klären sein. Fest steht nur, dass die Bauten maximal drei Stockwerke haben werden und parallel zur K 39 stehen sollen. Für erforderlich halten die Planer ein Gutachten über den Verkehrslärm vor dem Areal, anhand dessen über Art und Umfang von passiven Schallschutzeinrichtungen entschieden werden kann.
Zu längeren Debatten im Rat führte ein Antrag der FWG-Fraktion, das Gelände nicht allein über die Bahnhofstraße, sondern auch über eine zweite Zufahrt an die K 39/Höhe Ermesgrabeneinfahrt an den Verkehr anzubinden. Hartmut Jopp und Hubert Bruch vom Büro igr AG warnten vor dieser Planung in so früher Phase. Bruch: "Dann könnte es sein, dass der Landesbetrieb Mobilität dort einen Kreisel verlangt, für den dann Stadt, Kreis und Lebenshilfe als ,Verursacher\' aufkommen müssen." Sinnvoller sei eine spätere Zweitanbindung an den fertigen Bestand - die hätte dann sogar Aussicht auf eine Förderung.
Der FWG-Antrag wurde mit der Mehrheit von CDU und SPD abgelehnt. Der Beschluss, das Bebauungsplanverfahren "Gemeinbedarfsgebiet" einzuleiten, erging einstimmig. Frühzeitig sollen die Bürger in das Verfahren eingebunden werden. Noch im Dezember ist eine Bürgerinfo vorgesehen.Extra

Für alle Neubauten im Schweicher Stadtgebiet sind künftig Autostellplätze nachzuweisen. Einstimmig beschloss der Rat eine entsprechende Stellplatzsatzung. Es soll noch geprüft werden, ob in der Satzung auch eine Mindestbreite der Stellplätze von 2,50 Metern festgelegt werden kann. Die geltende Regel für Sammelgaragen sieht 2,30 Meter vor. 2,50 Meter entspreche, so der Tenor im Rat, den heute üblichen Fahrzeugbreiten. Den Grundsatzbeschluss zu der Satzung hatte der Rat schon im September getroffen. In Schweich gilt ab sofort: Zwei Stellplätze sind nachzuweisen für neue Einfamilienhäuser - egal ob freistehend, als Doppel- oder als Reihenhaus. Bei Neubauwohnungen in Mehrfamilienhäusern zählt die Wohnfläche: Wohnungen bis 45 Quadratmeter erfordern einen Stellplatz, über 45 Quadratmeter sind zwei Stellplätze erforderlich. f.k.

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