Schutz für alte Bäume

TRIER. (red) Die Bäume am Moselradweg zwischen Nordbad und Zollkran werden als geschützter Landschaftsbestandteil gesichert. Eine entsprechende Verordnung tritt am 12. Juli in Kraft.

Auf einem drei Meter breiten Streifen links und rechts des befestigten Weges gilt der Schutz nach Angaben der unteren Naturschutzbehörde im Rathaus für alle Bäume ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern. Sie dürfen nicht mehr gefällt oder beschnitten werden. Ausgenommen ist nur die Pflege durch das städtische Grünflächenamt. Im Gegensatz zu Naturdenkmalen steht bei einem geschützten Landschaftsbestandteil nicht die Sicherung besonders schöner oder seltener Einzelelementen im Vordergrund, sondern Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung für die Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbilds haben. Die Bäume entlang des Radwegs bilden vom gegenüberliegenden Moselufer und von der Wasserseite eine ortsbildprägende grüne Kulisse. Vor allem der rund 80-jährige Ahornbestand auf dem 400 Meter langen Abschnitt zwischen Jugendherberge und Nordbad hat einen hohen Aufenthalts- und Erholungswert für Spaziergänger und Radfahrer: Im Sommer bietet er kühlen Schatten und bei schlechtem Wetter Schutz vor Wind und Regen.

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