Verkehr Nach Unfall mit Schwan kämpft Anwohner für Tempolimit

Leiwen/Trittenheim · Hartmut Liehr hat schon viele gefährliche Situationen bei Leiwen beobachtet. Er sagt, die Kreisstraße 86 habe nur die Ausbauqualität eines Wirtschaftswegs.

 Schmal, uneben, gefährlich: Anwohner Hartmut Liehr setzt sich für ein Tempolimit von 50 auf der K 86 bei Leiwen ein. Dort darf 100 gefahren werden.

Schmal, uneben, gefährlich: Anwohner Hartmut Liehr setzt sich für ein Tempolimit von 50 auf der K 86 bei Leiwen ein. Dort darf 100 gefahren werden.

Foto: Ingeborg Liehr

Rentner Hartmut Liehr (75) und seine Frau Ingeborg genießen seit vier Jahren den Ruhestand an der Mosel. Von ihrem Häuschen gleich neben dem Dhronkraftwerk am Ortsausgang von Leiwen Richtung Trittenheim haben sie einen wunderbaren Blick auf den Fluss und die Weinberge. Eine besondere Beziehung haben die Liehrs zu den Tieren aufgebaut, die sie mit Vorliebe ringsherum beobachten – insbesondere zu einer Höcker­schwanfamilie, die auf einer schmalen Insel am gegenüberliegenden Moselufer heimisch ist und zur Futtersuche auf die andere Flussseite bis an das Haus der Liehrs kommt.

Nachdem sich das Rentnerehepaar im Sommer 2016 tagelang vergeblich darum bemüht hatte, mehrere in einem Nest befindliche Schwanenküken vor dem drohenden Hochwassertod zu bewahren, weil sich keine Institution für die Rettung zuständig fühlte (der TV berichtete), gibt es nun eine weitere, nicht minder traurige Begebenheit um die Schwanenfamilie: Ein Autofahrer hat am Dienstag das Schwanenmännchen überfahren, nahezu ungebremst und mit hoher Geschwindigkeit, wie Hartmut Liehrs beobachtet hat. Er hat das Tier in seinem Garten begraben.

Die Henne suche seitdem den ganzen Tag das Ufer nach dem Partner ab, erzählt Liehr. Die Eier trage sie noch in sich, der Nestbau, eine Aufgabe des Männchens, sei nicht abgeschlossen gewesen. Liehr hat bereits mit dem Wildtierzentrum Saarburg-Wiltingen Kontakt aufgenommen, um nach Rat zu fragen, was in dieser Situation zu tun sei.

Der überfahrene Schwan sei kein Einzelfall, berichtet der 75-Jährige. Auf der Straße vor seinem Haus seien schon viele Tiere von Fahrzeugen erfasst und getötet worden, vor kurzem erst ein Fuchs. Liehr sagt, es sei eine göttliche Fügung, dass auf der schmalen und unebenen Kreisstraße noch keine Menschen zu Schaden gekommen seien.

Er hat einen Brief an das Ordnungs- und Verkehrsreferat der Kreisverwaltung geschrieben und darum gebeten, dort ein Tempolimit von 50 Kilometern pro Stunde einzuführen. Eine Antwort steht noch aus. Kraftfahrer dürfen auf der K 86 bis zu Tempo 100 fahren, weil sich die Straße außerorts befindet. Einige Hundert Meter weiter, an der Einmündung zur L 156 am Trittenheimer Fährturm, existiert eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 Kilometern pro Stunde. Dort waren am Fastnachtssamstag 2007 zwei junge Männer aus Neumagen-Dhron tödlich verunglückt (der TV berichtete).

Für Liehr, der als Ingenieur unter anderem für Straßenbauprojekte zuständig war, hat die K 86 zwischen Leiwen und Trittenheim nicht die Qualität einer Kreisstraße. Sie sei eher mit einem Wirtschaftsweg vergleichbar. Eine Mittellinie gebe es nicht, seitliche Sicherheitsräume und Sichtfelder fehlten, die Fahrbahnqualität sei schlecht und die Fahrbahnbreite nur etwa fünf Meter. Busse oder Lastwagen kämen nicht aneinander vorbei.

Vor ihm liegt das Regelheft mit den amtlich technischen Richtlinien. Liehr: „Danach dürfte man hier keine 100 fahren. Viele Autofahrer sind ja auch schneller unterwegs.” Dabei gebe es eine neu ausgebaute Straße zwischen Leiwen und Trittenheim. Doch die werde nicht gut angenommen. Liehr vermutet, dass dies an der Steigung liegt, die überwunden werden muss.

Nach Beobachtungen des Anwohners benutzen auch Wanderer und Radfahrer, meist Touristen, die Kreisstraße 86. Und das, obwohl es etwas oberhalb einen schönen Radweg gebe. Schon öfter sei es auf der Uferstraße zu gefährlichen Situationen im Begegnungsverkehr mit Autofahrern gekommen. Viele Touristen wollten halt möglichst nah an der Mosel sein, meint Liehr. Neben dem Tempolimit 50 empfiehlt er, dort den Begegnungsverkehr von Bussen, LKW und Kleintransportern zu untersagen.

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