Sechs Jahre Haft für den Messerstecher

Trier · Rund zehn seiner 29 Jahre hat der Angeklagte bereits hinter Gittern verbracht, jetzt kommen weitere dazu: Das Landgericht Trier hat ihn gestern zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Der gebürtige Kölner hat gestanden, in Trier eine Frau geschlagen und einen Studenten mit einem Messer sehr schwer verletzt zu haben.

Trier. Regungslos hat der Angeklagte seinen zweitägigen Prozess verfolgt, regungslos erlebt er dessen Abschluss. Die dritte Große Strafkammer des Landgerichts Trier verurteilt ihn wegen einer einfachen und einer gefährlichen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Er hat eine Chance, diese Strafe zu verkürzen: Wenn der schwere Alkoholiker die von der Kammer angeordnete zweijährige Therapie in einer geschlossenen Entziehungsanstalt erfolgreich abschließt, kann ein Teil der sechs Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden.
Der Angeklagte gesteht den Vorwurf der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang. Am 3. Januar hat er in der Nordallee eine junge Griechin angegriffen und ihr mit der Faust ins Gesicht geschlagen, so dass sie bewusstlos zu Boden stürzte. Am 7. Januar hat er mit seinem Messer auf Kopf, Hals und Schultern eines Trierer Studenten eingestochen, der ihn daran hindern wollte, in der Deutschherrenstraße Autos zu demolieren. In beiden Fällen war er stark alkoholisiert (der TV berichtete). Das alles geschah wenige Tage nach seiner Entlassung aus einer langjährigen Haftstrafe. Seine Vorstrafenliste ist lang, und immer wieder sind es Gewaltdelikte unter Alkoholeinfluss.
"Ich bereue diese Taten", sagt er am Dienstag in seinem letzten Wort. Die Kammer folgt mit ihrem Urteil der Forderung des Staatsanwalts Wolfgang Barrot. "Sie haben wohl nicht gewollt, dass Ihr Opfer an den Messerstichen stirbt, aber Sie haben es in Kauf genommen", sagt Barrot in seinem Plädoyer. "Für Sie spricht, dass Sie die Attacke von sich aus gestoppt haben." Das sei der Grund, warum die Anklage nicht auf versuchten Totschlag, sondern auf gefährliche Körperverletzung laute (siehe Extra).
Die Kammer folgt auch der Anregung der Psychiaterin Sylvia Leupold und der Verteidigerin Sylvia Karrenbauer, den Angeklagten in eine geschlossene Entziehungsanstalt einzuweisen. "Das ist keine Kurklinik", warnt ihn der Vorsitzende Hardt. "Da geht es richtig zur Sache." Die auf zwei Jahre angelegte Therapie werde auf die Gesamtstrafe angerechnet. Hardt schließt die Verhandlung mit einer klaren Ansage: "Wenn Sie in Zukunft auch nur ein einziges weiteres Gewaltdelikt begehen, droht Ihnen die Sicherungsverwahrung. Es ist sehr schwer, dort wieder rauszukommen."Extra

Der lebensgefährliche Angriff mit einem Messer wurde nicht als versuchter Totschlag (die Tötung eines Menschen im Affekt ohne Plan und Vorsatz) angeklagt. Staatsanwalt Wolfgang Barrot erläutert den Grund: "Der Angeklagte hat von sich aus aufgehört, mit dem Messer zuzustechen." Deshalb greife Paragraf 24 des Strafgesetzbuchs: "Wegen Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert." jp

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