Selbst in der Hochzeitsnacht betrogen: Gericht verurteilt Zechpreller

Wittlich · Das Amtsgericht Wittlich hat am Mittwochvormittag einen 33-Jährigen wegen fünffachen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Mann hatte sich gemeinsam mit seiner Frau in Wohnungen und Hotelzimmern eingemietet, ohne die Rechnung begleichen zu können. Auch auf den Kosten für die Hochzeitsfeier blieb ein Hotel sitzen.

Insgesamt verursachte der geständige Angeklagte einen Schaden von weit mehr als 4000 Euro. Der 33-Jährige, der zuletzt obdachlos und dessen Aufenthaltsort daher unbekannt war, hatte sich in der vergangenen Woche der Polizei gestellt. Seine Ehefrau ist weiterhin untergetaucht. Er habe sich von seiner Ehefrau getrennt, erklärte der Mann vor Gericht. Bis 2011 war der gelernte Elektriker noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten, dann aber wurde er arbeitslos, machte Schulden und begann eine Serie von Betrügereien: Immer wieder mietete er sich mit seiner Frau in Wohnungen und auch in Hotelzimmern in der Region ein - wohl wissend, dass sie die Kosten nicht tragen konnten. Auch ein Brautmodenausstatter in Trier wurde getäuscht: Dort bestellte das Paar ein Brautkleid und einen Anzug, das Kleid wurde individuell angepasst. Als das Paar die Rechnung nicht begleichen konnte, wurde die Kleidung zwar nicht übergeben, aber das speziell zugeschnittene Kleid konnte nicht mehr weiterverkauft werden. Auch die Hochzeitsfeier und die Übernachtung in der Hochzeitsnacht ging auf einen Betrug zurück: Das Paar feierte in einem Trierer Hotel, auch hier blieb der Hotelier auf der Rechnung sitzen.

Der Angeklagte räumte die Vorwürfe im Prozess ein und beteuerte, sein Leben zu ändern und sich wieder eine Arbeit suchen zu wollen. Das Gericht schenkte ihm Glauben: Strafrichter Hermann-Josef Weber verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort