Selbstbestimmt bis zum Tod

TRIER. (kat) Ein Arzt, ein Theologe, Juristen und eine Vertreterin des Hospizvereins Trier diskutierten in der Europäischen Rechtsakademie mit hundert Interessierten das sensible Thema "Patientenrecht am Lebensende".

Ein Unfall, eine schwere Krankheit. Menschen können in Situationen geraten, in denen sie nicht mehr in der Lage sind, ihre privaten Angelegenheiten selbst zu regeln und ihren Willen zu äußern. Im "Ernstfall" können eine Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung Hilfe geben. In einer Patientenverfügung kann beispielsweise festgehalten werden, welche medizinischen Maßnahmen am Lebensende durchgeführt werden sollen. Sie kann schriftlich, aber auch mündlich formuliert sein und bedarf nicht der notariellen Form. "Wenn nichts geregelt ist, entscheidet das Gericht", sagt Peter Sauer, Leiter des Amtsgerichts Wittlich. Für den Betroffenen werde ein Betreuer bestellt, der die rechtlichen Angelegenheiten besorge. Dessen Ziel müsse sein, nach dem mutmaßlichen Willen des Betroffenen zu agieren. Eine Vorsorge, wie eine Patientenverfügung, erleichtere Angehörigen, Ärzten und gegebenenfalls auch den Richtern das Handeln. "Doch Patientenverfügung ist nicht gleich Patientenverfügung", sagt Dr. Franz-Josef Tentrup, ehemaliger Leiter einer Palliativstation. Die schriftliche Form habe seiner Meinung nach einen größeren Stellenwert als die mündliche. Und: Die Patientenverfügung sei als Einstieg in einen Dialog zu sehen. Der Arzt sei in erster Linie verpflichtet den mutmaßlichen Willen zu erfüllen, sagt Tentrup. Doch das Spannungsfeld, in dem Mediziner sich häufig bewegen, wurde deutlich, als Tentrup von einem Patienten erzählte, den er vor zwanzig Jahren gegen dessen Willen behandelte. "Eine Woche später dankte er mir", sagte Tentrup. Justiz-Staatsekretärin Stefanie Lejeune sagte: "Ärzte stehen immer mit einem Bein im Bereich der Strafbarkeit, weil sie etwas unterlassen oder etwas tun." Früh genug kommunizieren

Monika Lutz, Vorsitzende des Trierer Hospizvereins, ergänzt: "Dass Kinder wissen, was Eltern wollen, oder Eltern wissen, was Kinder wollen, ist eher selten", so Monika Lutz. An der Schwelle zum Tod stellten viele Menschen fest, dass sie zu wenig miteinander gesprochen hätten. Bei Äußerungen über den Willen der Angehörigen, handele es sich meist um Mutmaßungen. Sie appellierte: "Kommunizieren Sie in Ihren Familien in gesunden Tagen, was in kranken Tagen geschehen soll." Lutz betonte, dass Patientenverfügungen nichts Statisches seien, sondern, dass sie sich mit dem Älterwerden verändern. Der Moraltheologe Professor Wolfgang Göbel gab zu bedenken, die Grenze der Selbstbestimmung am Lebensende sei dort erreicht, wo es darum gehe, Leben zu schützen. Stefanie Lejeune: "Politik, Kirche und Gesellschaft müssen das medizinisch Machbare, das ethisch Vertretbare und das Rechtliche in Einklang bringen."

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