Selbstbestimmung und Menschenwürde

Trier. (red) Über Selbstbestimmung und Menschenwürde aus juristischer und medizinischer Sicht informierten sich rund 90 ehrenamtliche Betreuer auf der Regionaltagung der Betreuungsvereine der Diakonie in Rheinland-Pfalz in Trier.

Zu dieser Fortbildung hatte der Betreuungsverein des Diakonischen Werks des Evangelischen Kirchenkreises Trier eingeladen. Mit Beispielen aus der Praxis erklärte Astrid Krück, Richterin am Trierer Amtsgericht, das Spannungsfeld von Selbstbestimmung und der Gesetzgebung. Patricia Jochum, Ärztin des Gesundheitsamts Trier-Saarburg, erläuterte, dass der Erfolg einer guten Betreuung in erster Linie auf einer geglückten Kommunikation aller Beteiligten beruhe. Jedem, der durch einen Unfall oder durch Krankheit, eine seelische Krise oder altersbedingte Schwierigkeiten wichtige Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln könne, stehe laut Gesetz ein Betreuer zur Seite, sagte der koordinierende Referent Jürgen Etzel. "Eine am Wohl und den Wünschen des Betreuten orientierte Betreuung ist sicherlich ein Garant für Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe", sagte Etzel.