SELBSTVERWALTUNG

Zur Berichterstattung über die 19 Ortsbezirke in Trier:

Die Ortbeiräte haben nicht mehr die Bedeutung früherer Jahre. Die Bürger sind wesentlich selbstbewusster gegenüber Verwaltung und politischen Gremien geworden und wissen sich entsprechend zu artikulieren und positionieren. Bürgerversammlungen, Einwohnerfragestunden, Bürgerinitiativen oder Bürgerentscheide sind in der Gemeindeordnung geregelt. Ortsbeiräte ohne jegliche Entscheidungsbefugnisse (nur Vorschläge an Stadt, Entscheidung liegt beim Stadtrat) sind daher entbehrlich. Eine Ausnahme bildet das Ortsbudget. Diese Mittel werden oft mangels entsprechender Maßnahmen nicht verbraucht oder in Projekte investiert, die nicht Aufgabe des Ortsbudgets darstellen. Das Einsparpotenzial der Stadt bei Abschaffung der Ortsbeiräte wäre sicherlich enorm. Nicht nur das einzusparende Sitzungsgeld, sondern die Personalkosten der Verwaltungskräfte bei der Stadt würden den Stadtsäckel erheblich entlasten. Sitzungseinladungen, Beschlussvorlagen und Verwaltungsvorlagen an die Mitglieder binden Personal. Hinzu kommt die nicht unerhebliche Zeitverzögerung zwischen Ortsbeiratssitzung und endgültiger Beschlussfassung durch den Stadtrat. Folglich sollte die Stadt die Ortsbeiräte auflösen, zumindest die Anzahl reduzieren. Ortsvorsteher, Stellvertreter sowie Stadtratsmitglieder aus den jeweiligen Stadtteilen können die Anregungen und Wünsche der Bürger der Stadtverwaltung vortragen. Hermann-Josef Franz, Trier

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