Sexueller Missbrauch: 21-Jähriger verurteilt

Trier · Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines zwölfjährigen Mädchens muss ein 21-jähriger Trierer für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Da das Landgericht jedoch keine Fluchtgefahr sieht, bleibt der Verurteilte bis zum Antritt der Strafe in Freiheit.

Mittwochnachmittag im Trierer Landgericht. Bei der Verhandlung gegen einen 21-jährigen Schrotthändler aus Trier-Nord vor der Ersten Großen Jugendkammer gilt die höchste Sicherheitsstufe. Hintergrund: Vier Wochen zuvor hat es zwischen der Familie des Angeklagten und des zwölfjährigen Mädchens, das er sexuell missbraucht haben soll, ein massives Gerangel vor dem Trierer Nordbad gegeben.

Um erneuten Ausschreitungen entgegenzuwirken, müssen alle Zuschauer durch eine Sicherheitsschleuse mit Metalldetektor, werden abgetastet und nach ihren Personalien befragt. Ein halbes Dutzend Polizisten und etliche Justizbeamte behalten alles im Auge. Im Sitzungssaal bleiben die rund 50 Zuhörer weitgehend ruhig. Die Ankündigung des Vorsitzenden Richters Albrecht Keimburg, Störer sofort auszuschließen, zeigt offenbar Wirkung.

Inhaltlich hat es im Vorfeld eine entscheidende Wende gegeben: Der Angeklagte hat entgegen ersten Aussagen ein volles Geständnis abgelegt und bestätigt dies vor Gericht, mehrfach unter Tränen: „Es tut mir so leid.“ Demnach kannte er die Zwölfjährige aus der Nachbarschaft flüchtig und ging mit ihr in einen Keller, um sich dort oral befriedigen zu lassen.

Als Zeuge sagt ein Polizist aus, das Mädchen sei körperlich relativ weit entwickelt, geistig aber naiv und kindlich. Laut ihren Angaben habe der 21-Jährige, in den sie sich verliebt habe, sie keineswegs gezwungen. Sie habe es allerdings als „eklig“ empfunden.

Die Mutter des Mädchens berichtet, ihrer Tochter sei das Ausmaß zunächst gar nicht klar gewesen, sie fühle sich sogar selbst mitschuldig. Aufgrund des Geständnisses bleibt dem Mädchen eine Aussage vor Gericht erspart.

Staatsanwältin Daniela Gregarek fordert zwei Jahre und zehn Monate Freiheitsstrafe. „Der Angeklagte hat dem Mädchen die Möglichkeit genommen, normale Verliebtheit zu erleben“, stellt Opferanwältin Ruth Streit fest.

„Mein Mandant steht zu seinem großen Fehler“, betont Verteidiger Otmar Schaffarczyk. Wenn das Gericht die Besonderheiten berücksichtige, könne es von einem minder schweren Fall ausgehen und eine Bewährungsstrafe verhängen. Zumindest müsse der seit mehr als drei Monaten bestehende Haftbefehl aufgehoben werden, da weder Flucht- noch Wiederholungs- oder Verdunkelungsgefahr bestehe.

Das Urteil lautet schließlich: zwei Jahre und sechs Monate Gefängnis. Der 21-Jährige kommt vorläufig auf freien Fuß, bis er in Kürze seine Strafe antreten muss. Da beide Parteien auf Rechtsmittel verzichten, ist das Urteil rechtskräftig.

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