Sexueller Missbrauch: 51-jähriger Trierer zu Gefängnisstrafe verurteilt

Trier · Die Erste Große Jugendkammer des Landgerichts Trier hat einen 51-jährigen Trierer wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu dreieinhalb Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Der Mann hatte gestanden, zwei damals acht beziehungsweise zwölf Jahre alte Mädchen jeweils sieben Mal missbraucht zu haben.

Der nicht vorbestrafte Angeklagte wohnte vorübergehend bei der Familie der beiden Opfer, weil er seine Wohnung verloren hatte. Dort missbrauchte er bei verschiedenen Gelegenheiten die Mädchen, zu denen er ein Vertrauensverhältnis aufgebaut hatte. Eines der Kinder offenbarte sich schließlich der Klassenlehrerin.

Vor Beginn der Hauptverhandlung kam es zu einer Verständigung der Prozessbeteiligten. Die Kammer sagte zu, im Fall eines vollen Geständnisses die Strafe zwischen drei und vier Jahren Gefängnis zu halten.
Der Angeklagte räumte die Vorwürfe ein und sagte unter Tränen, dass es im leid tue.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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