Sexueller Missbrauch: Priester akzeptiert Rauswurf - Zweiter Fall kurz vor Abschluss

Trier · Ein vor eineinhalb Monaten wegen sexuellen Missbrauchs gefeuerter Trierer Bistumspriester will den Rauswurf offenbar akzeptieren. In einem weiteren Fall wird noch in diesem Jahr mit einer Entscheidung gerechnet.

Ein emeritierter Theologieprofessor, der wegen sexuellen Missbrauchs vom Trierer Bischof Stephan Ackermann entlassen worden ist, hat noch bis Donnerstag nächster Woche Zeit, bei der Glaubenskongregation in Rom dagegen Rekurs (Berufung) einzulegen. "Soweit wir wissen, hat der Bistumspriester davon bislang keinen Gebrauch gemacht", sagte Bischofssprecher Stephan Kronenburg gestern auf Anfrage des Volksfreunds. "Er muss uns darüber aber auch nicht informieren."

Allerdings würde dies die Glaubenskongregation wohl tun. Denn der Rekurs gegen das bischöfliche Entlassungsdekret hätte aufschiebende Wirkung. Die Entlassung aus dem Klerikerstand ist das höchste Strafmaß, welches das Kirchenrecht kennt. Ein katholischer Priester verliert damit sämtliche Rechte, die mit seinem Priesteramt verbunden sind - etwa das Recht zur Feier eines Gottesdienstes. Der 72-jährige Trierer Geistliche hat sich zwischen 1966 und 1980 an fünf minderjährigen Jungen vergangen, in zwei Fällen über einen längeren Zeitraum. Unter den Opfern war auch der Neffe des Priesters. Er informierte vor zwei Jahren das Bistum über den Jahrzehnte zurückliegenden Missbrauch, der so zumindest kirchenrechtlich noch geahndet wurde. Strafrechtlich waren die Missbrauchsfälle bereits verjährt. In den vergangenen zweieinhalb Jahren sind wegen Missbrauchs 16 weitere kirchenrechtliche Voruntersuchungen gegen Priester des Trierer Bistums eingeleitet worden.

Ein weiteres Verfahren steht nach TV-Informationen kurz vor dem Abschluss. Dabei geht es um einen im März 2011 beurlaubten Priester, der zuletzt im Dekanat Rhein-Wied eingesetzt war. Der heute 46-Jährige soll sich einst in Gerolstein, wo er zwischen 2000 und 2003 als Vikar eingesetzt war, an einem Jugendlichen vergangen haben. Dafür bekam der Messdiener Geld und das Versprechen des Geistlichen: "Das ist eine schöpfungsbejahende Lebensweise, die vor Gott nicht schlecht sein kann."

Die Vorfälle wurden nur publik, weil das einstige Opfer sich später selbst an minderjährigen Messdienern verging und dafür im Mai vergangenen Jahres vom Trierer Landgericht zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt wurde. Die Ermittlungen gegen seinen ehemaligen Peiniger wurden wegen Verjährung eingestellt - zum Bedauern des Staatsanwalts. Ob er kirchenrechtlich bestraft wird, dürfte bald feststehen. "Es wird wohl noch in diesem Jahr eine Entscheidung geben", sagt Bischofssprecher Stephan Kronenburg.

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