"Sie steuern auf eine Katastrophe zu"

Angreifer erneut vor Gericht: Am Ende der Berufungsverhandlung vor dem Trierer Landgericht erhält einer der beiden jungen Männer, die im Februar ein Ehepaar auf offener Straße angegriffen haben, eine um zwei Monate verminderte Haftstrafe.

Trier/Konz. (api) Für die einen war die Strafe zu hoch, für manche zu niedrig, und wiederum andere haben sich mit dem Urteil abgefunden: Der Prozess gegen zwei Schläger, die im Februar ein Konzer Ehepaar in der Saar-Mosel-Stadt angegriffen haben, geht am Montag vor dem Trierer Landgericht in die Verlängerung. Der 21-Jährige, der den Mann mit einer Art Messer an der Brust verletzt und der Frau durch einen Tritt den kleinen Finger gebrochen hatte, hatte die Berufung gegen seine vom Amtsgericht verhängte Strafe mit drei Jahren und neun Monaten (der TV berichtete) schon zuvor zurückgezogen.

Angeklagter entschuldigt sich



Anders als sein 22-jähriger Kumpel, der die Frau beleidigt und den Mann mit einer Pistole bedroht hatte. Sein Verteidiger Sven Collet hatte Berufung eingelegt, weil er das Strafmaß für seinen Mandanten - zwei Jahre und elf Monate - für zu hoch hielt. Die Trierer Staatsanwaltschaft griff ebenfalls zu diesem Rechtsmittel. Allerdings sollte hier das Ziel sein, dem 22-Jährigen eine Mittäterschaft an der gefährlichen Körperverletzung anzulasten - ohne Erfolg, wie sich herausstellen sollte.

Im Gegenteil: Während der erneuten Beweisaufnahme samt Vernehmung der Geschädigten und des damals Mitangeklagten wird klar, dass der Tatbestand der Beleidigung auf wackeligen Beinen steht. "Ich dachte, Deine Frau ist ein Mann", soll der 22-jährige Angeklagte zum Konzer Geschädigten gesagt haben, nachdem er dessen Frau beim Passieren auf einem Gehweg angerempelt hatte.

Strafmaß fast komplett ausgenutzt



Der Vorsitzende Richter Albrecht Keimburg wertete diese Aussage - ähnlich wie die Geschädigte - nicht als Beleidigung. Der Richter sieht darin eher eine Entschuldigung für das vorangegangene Verhalten. Zusammen mit dem späten Geständnis des 22-Jährigen kommt es dann zu folgendem Ergebnis: Die Staatsanwaltschaft zieht ihre Berufung zurück, die Beleidigung fällt aus dem Strafmaß heraus, und die Haftstrafe des 22-Jährigen reduziert sich um zwei Monate auf eine Dauer von zwei Jahren und neun Monaten für die verbleibende Nötigung.

Das lange Vorstrafenregister des jungen Mannes ist für Staatsanwalt Michael Zell der Grund dafür, dass das mögliche Strafmaß im Falle einer Nötigung fast komplett ausgenutzt wurde. Verteidiger Sven Collet wertet den Prozessausgang indes als "vollen Erfolg".

Richter Keimburg ließ den 22-Jährigen allerdings nicht ohne mahnende Worte zurück in die Zelle: "Sie steuern auf eine Katastrophe zu, wenn das so weitergeht." Sollte er immer weitere Delikte "draufsatteln", sei der Weg in die Sicherheitsverwahrung nicht mehr weit.

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