Sieben Jahre Gefängnis für Brandstifter

Weil er sein Haus angezündet hat, um Geld von der Versicherung zu kassieren, muss ein 59-jähriger Mann aus Heidenburg (Verbandsgemeinde Thalfang) für sieben Jahre ins Gefängnis. Das hat gestern das Trierer Landgericht entschieden.

Trier. (esy) Als der Vorsitzende Richter Armin Hardt am Donnerstagmorgen das Urteil der vierköpfigen Kammer begründet, fällt es dem Angeklagten sichtlich schwer, Ruhe zu bewahren. Immer wieder nörgelt der neben seinem Verteidiger Andreas Hackethal sitzende Heidenburger vor sich hin, bis Hardt schließlich der Kragen platzt: "Ich will jetzt keinen Ton mehr hören, sonst werde ich richtig sauer", blafft er den Angeklagten an. "Ich bin sauer", kontert der 59-Jährige, der soeben erfahren hat, dass er die nächsten sieben Jahre (abzüglich verbüßter Untersuchungshaft) im Gefängnis verbringen wird. Zu Unrecht, wie er selbst meint.

Dabei hält das Gericht den Angeklagten nach fünf Verhandlungstagen für eindeutig überführt, vor knapp anderthalb Jahren sein Haus in Heidenburg angezündet zu haben. Das Motiv: Der Mann war pleite; die Bank drohte bereits mit der Zwangsversteigerung des Häuschens, weil der Hunsrücker die Darlehensraten längst nicht mehr zahlen konnte. "In Ihrer Verzweiflung kamen Sie auf die Idee, heiß zu renovieren", ist der Vorsitzende Richter überzeugt.

Dabei sei der Angeklagte aber äußerst dilettantisch vorgegangen, weil er an drei Stellen in seinem Haus Feuer gelegt habe. "Wer sein Haus ansteckt, steckt's an einer Stelle an", glaubt Armin Hardt.

Kammer stützt sich auf Indizien



Weil der Angeklagte bestreitet, das Feuer gelegt zu haben, blieb der Kammer letztlich nichts anderes übrig, als sich auf Indizien zu stützen, die nach ihrer Meinung für die Täterschaft des 59-Jährigen sprechen: Neben der ausweglosen finanziellen Situation waren dies widersprüchliche Aussagen des Heidenburgers, Brandspuren an seinen Schnürsenkeln und Ölspuren an der Schuhsohle.

Die von dem Angeklagten ins Spiel gebrachte Version, ein ominöser Dritter oder Zuhälter aus dem Rotlicht-Milieu könnten den Brand gelegt haben, hält Hardt für ausgeschlossen: "Diese Typen polieren das Gesicht, aber zünden keine Häuser an."

Ein mit im Haus des Angeklagten lebender Neffe komme als Brandstifter ebenfalls nicht infrage. "Der hatte kein Motiv und war sogar froh über die preiswerte Unterkunft", sagt der Vorsitzende Richter und bilanziert: "Als Täter kommt nur der Angeklagte infrage."

Der 59-Jährige war erst kürzlich vom Landgericht zu einer knapp zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er mit einem gefälschten bulgarischen Führerscheins erwischt worden war. Mit dem Verlust seines regulären Führerschein begann für den bis dato unbescholtenen LKW-Fahrer vor drei Jahren auch der finanzielle Abstieg und damit die kriminelle Karriere.

Den ersten Strafbefehl handelte er sich ein, weil er diverse Rechnungen nicht mehr bezahlen konnte. In das gestrige Urteil floss die Ende September verhängte Bewährungsstrafe mit ein. Es ist noch nicht rechtskräftig.

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