Catcalling-Studie Soll anzügliches Hinterherrufen strafbar werden?

Trier · „Hey, Süße, ich will einen Kuss von dir“, „Sexy Kleid“, „Schöne Beine, komm doch mal her“ – derartige Anzüglichkeiten müssen sich vor allem Frauen immer wieder auf der Straße anhören. Juristisch ist das sogenannte Catcalling umstritten. Ob die Mehrheit findet, dass dieses Verhalten strafbar oder ordnungswidrig werden soll, wollen zwei junge Jurastudentinnen nun mit einer Umfrage herausfinden.

Die Rechtswissenschaft der Universität Trier führt eine Online-Umfrage zu sexuell anzüglichem Hinterherrufen durch. Die Ergebnisse sollen den Anstoß geben,  dieses sogenannte Catcalling in juristischen Fachkreisen zu diskutieren. Hinter der Umfrage stecken Miriam Gemmel und Johanna Immig, die derzeit im achten Semester Jura an der Universität Trier studieren. Ihr Strafrechtsprofessor Dr. Mohamad El-Ghazi unterstützt das Projekt der beiden jungen Frauen.

Miriam Gemmel erklärt den Hintergrund zur Umfrage: „Nach jetzigem Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung kann Catcalling nicht geahndet werden. Aber die vollständige Bewertung im Recht ist noch nicht erfolgt. Wir möchten den Diskurs in juristischen Fachkreisen anstoßen.“

Ihre Co-Autorin Johanna Immig veranschaulicht das Vorgehen: „Die Teilnehmenden der Umfrage geben uns einen ersten Eindruck dazu, wie sie das Catcalling aus ihrer persönlichen Sicht bewerten. Mit der Umfrage finden wir heraus, ob die Mitte der Gesellschaft es für erforderlich hält, dass Catcalling als Straftatbestand oder Ordnungswidrigkeit eingestuft wird. Die Ergebnisse fassen wir zusammen und werden sie mit einer juristischen Einordnung veröffentlichen.“

Jeder und jede kann die Umfrage bis zum 15. Juni ausfüllen. Sie ist abrufbar unter www.unipark.de/uc/streetharassment/  

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