Sommerlicher Ausklang des Stadtfestes

Schweich · Das Schweicher Stadtfest und die Stadtwoche sind mit dem Markttag, einem bunten Kinderprogramm des RWE und mit Rock, Folk und Pop am Abend ausgeklungen.

Sommerlicher Ausklang des Stadtfestes
Foto: Friedhelm Knopp

Der Markttag der mobilen Händler, die um 10 Uhr auf den abgesperrten Innenstadtstraßen ihre Stände eröffneten, litt etwas unter der hochsommerlichen Temperaturen. Dennoch herrschte bei etwa 30 Grad verhältnismäßig reges Treiben auf Richt-, Brücken- und Bernhard-Becker-Straße. Ob Textilien, Haushaltswaren, Biokost, Spielwaren oder Spezialreiniger im Angebot: In lauten Jubel brachen die Händler nicht aus - viele Besucher schauten nur und kauften nichts. "Das liegt wohl am Wetter, wir kennen das schon ", meinte einer der reisenden Kaufleute gelassen.

Eine positive Bilanz zog am späten Montagnachmittag Stadtbürgermeister Otmar Rößler: "Unser Festabend am Samstag vor der Synagoge war hervorragend besucht - die Stimmung war großartig. Und im Gegensatz zum Vorjahr hatten wir riesiges Glück mit dem Wetter, obwohl die Temperaturen nicht den ganz großen Umsatz bei Essen und Wein gebracht haben."

Weinprobe: Im Rahmen der Stadtwoche hatte der Verein "Kultur in Schweich" gemeinsam mit den Winzern zur traditionellen Weinprobe in die Synagoge eingeladen. 150 Gäste genossen 14 erlesene, rassige und elegante Tropfen aus den Kellern von acht Schweicher Winzern. Alexandra Thul kommentierte das raffinierte "Spiel der Sinne" und überzeugte sogar einige bekennende Biertrinker aus Holland, ein paar Kistchen Mosel mit nach Hause zu nehmen. Für den musikalischen Genuss sorgte Claudia Glesius mit Schlagern aus den 40er und 50er Jahren, am Klavier begleitete sie Klaus-Peter Bungert.

Die Polizei Schweich spricht von einem "recht ruhigen Wochenende bis auf eine Ausnahme". Nach Angaben von Inspektionsleiter Harald Licht waren am Sonntag gegen 0.30 Uhr zwei Gruppen Jugendlicher auf dem Rummelplatz aneinandergeraten. Zwei 17 Jährige wurden leicht verletzt. Licht: "Wir ermitteln nun in zwei Fällen wegen gefährlicher Körperverletzung."

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