Sondergebühr ablehnen

Zur Berichterstattung über die neue Friedhofs- und Gebührensatzung der Stadt Trier:

Es ist für mich als ehemaligen Ortsvorsteher des Stadtteils Irsch unfassbar, wie die Stadt mit allen Mitteln versucht, den auf Wunsch der Stadt Trier im Jahr 1983 angelegten Höhenfriedhof zu schließen. Neuestes Husarenstück ist die in dem Entwurf der Gebührensatzung vorgesehene Sondergebühr von 950 Euro für die Erstbestattung auf dem Höhenfriedhof bei Irsch.

Er ist auf ausdrücklichen Wunsch der Stadt Trier als Friedhof für die Höhenstadtteile angelegt worden, obwohl im Eingemeindungsvertrag die Stadt Trier sich verpflichtet hatte, einen neuen städtischen Friedhof nach den Planungen der Gemeinde Irsch auszubauen. Diese sahen vor, den Friedhof im inzwischen bebauten Gelände Hinter der Burg neu anzulegen.

Ich kenne die Entwicklung bis zum Bau des Höhenfriedhofs sehr genau, vor allem auch die Zusagen und Versprechungen hinsichtlich des Ausbaus (Leichenhalle). Seitens der Stadt wurde damals die Pfarrei Irsch unter Druck gesetzt, den Kirchenfriedhof zu schließen. Wie gut, dass die Pfarrgemeinde diesem Druck standgehalten hat. Schon damals wurde die Stadt von mir darauf hingewiesen, dass Trockenlegungsarbeiten auf dem neuen Friedhofsgelände erledigt werden müssten, was für die damals Verantwortlichen nach entsprechenden Untersuchungsmaßnahmen kein Problem war. Erst danach wurden weitere Flächen hinzugekauft. Letztentlich hat sich der Ortsbeirat den Argumenten der Stadt angeschlossen, einen neuen Friedhof für die Höhenstadtteile anzulegen und auf die Festlegung im Eingemeindungsvertrag zu verzichten. Die jetzige Ungleichbehandlung gegenüber anderen Stadtteilen zeigt eindeutig, wohin der Weg gehen soll.

Wieso ist es nicht möglich, die Liegezeiten um fünf Jahre zu verlängern ohne drastische Gebührenerhöhung? Ich erhoffe mir von den Mitgliedern des Stadtrats die Gleichbehandlung aller Stadtteile und somit die Ablehnung der Sondergebühr für den Höhenfriedhof.

Erwin Berg, Trier

Friedhof

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