Bankgeschäfte Keine Zustimmung zur Gebührenerhöhung: Bis zu 1000 Kunden der Sparkasse Trier droht Konto-Stilllegung

Trier · Von rund 1000 Kunden fehlt der Sparkasse Trier derzeit noch die rückwirkende Einwilligung zur Erhöhung der Kontogebühren im vorigen Jahr. Wer sich binnen der nächsten 14 Tage nicht meldet, dem wird das Konto gekündigt.

Sparkasse Trier: 1000 Kunden droht Konto-Kündigung - Gebührenerhöhung ist Knackpunkt
Foto: dpa/Marijan Murat

Zum Januar 2021 hatte die Sparkasse Trier die Gebühren zum Beispiel für Kontoführung und Überweisungen erhöht. Im April urteilte der Bundesgerichtshof dann, dass Banken bei solchen Gebührenerhöhungen die Zustimmung ihrer Geschäftspartner einholen müssen. Bis dahin hatte die Sparkasse Trier – wie viele andere Geldhäuser auch – ihre Kunden lediglich über Erhöhungen in Kenntnis gesetzt. Wer nicht einverstanden war, konnte Widerspruch einlegen und seine Bankverbindungen kündigen. Die neue Gesetzeslage verlangt dagegen eine aktive Zustimmung der Kunden.

Sparkasse hat Kunden um Zustimmung über alle Kanäle gebeten

Nach dem BHG-Urteil verschickte die Sparkasse Trier, die in der Stadt und im Landkreis Trier-Saarburg insgesamt rund 110.000 Kunden hat, entsprechende Briefe. Kontoinhaber konnten entweder per Brief, vor Ort in den Filialen, im Online-Banking und zuletzt sogar an den Geldautomaten der Sparkasse rückwirkend ihr Einverständnis zu der Gebührenerhöhung erklären. „Der allergrößte Teil hat das auch getan“, erklärte Sparkassen-Vorstandsvorsitzender Peter Späth bei einem Pressegespräch am Mittwoch.

Rund 1000 Sparkassenkunden hätten sich bislang jedoch nicht zurückgemeldet. Nach Einschätzung der Sparkasse stecke bei den meisten keine „Verweigerungshaltung“ dahinter. „Vielmehr gibt es Menschen, die Briefe nicht lesen, es auf die lange Bank schieben oder die Sache nicht ernst nehmen, manchmal gibt es auch Sprachbarrieren“, erläuterte Späth. „Wir haben wirklich fieberhaft versucht, diese Kunden zu erreichen, per Brief und auch telefonisch“, ergänzt Carlo Schuff, Pressesprecher der Sparkasse Trier. Nicht bei allen sei das gelungen.

Anfang Februar verschickte die Bank schließlich an die Kunden, die bislang nicht reagiert haben, „Kündigungsandrohungen“. Noch bis zum 28. Februar können die Betroffenen sich zurückmelden. „Dann gehen die Kündigungsschreiben raus“, erläutert Schuff. Mit diesen beginnt eine letztmalige Frist von zwei Monaten. Wer nicht reagiert, dessen Konto wird stillgelegt und der Zugriff auf Geld und Dienstleistungen gesperrt.

„Wir hoffen wirklich inständig, dass wir noch möglichst viele Kunden erreichen – sonst bleibt uns keine andere Wahl, als die Konten letztlich nicht weiterzuführen“, bedauert Späth.

Fehlende Zustimmung zu Gebührenerhöhung kann Konto-Stilllegung bedeuten

Laut BGH-Urteil können Kunden das zusätzlich verlangte Geld nach Gebührenerhöhungen, für die keine Einverständniserklärung vorlag, bis 2018 rückwirkend einfordern. Im Zeitraum ab 2018 hatte die Sparkasse Trier lediglich zum 1. Januar 2021 ihre Gebühren erhoben. Wer bislang nicht zugestimmt hat, kann die Differenz zwischen den alten und den neuen Gebühren zurückverlangen. Bislang hätten von dieser Möglichkeit „wenige Hundert Kunden“ Gebrauch gemacht, erklärt Schuff auf Volksfreund-Nachfrage. Bei rund 90 Prozent der Rückforderungen habe der zurückgezahlte Betrag bei unter 15 Euro gelegen.

Die Einwilligungen zu Gebührenerhöhungen, zu denen auch viele andere Banken in den vergangenen Monaten ihre Kunden aufgerufen haben, gilt übrigens immer nur für den Einzelfall. Will eine Bank erneut ihre Preise anheben, müssen dafür neue Einverständniserklärungen bei den Kunden eingeholt werden.

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