Bewegung im Freien Sportanlagen in Trier mit Auflagen wieder geöffnet

Trier · Gute Nachricht für Sportlerinnen und Sportler in der Stadt Trier: Seit Montag sind die städtischen Außensportanlagen nach den Vorgaben der 17. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes  wieder geöffnet.

Sportanlagen in Trier mit Auflagen wieder geöffnet
Foto: TV/Tobias Hase/dpa

Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport sind aber untersagt, soweit nichts Abweichendes in der aktuellen Corona-Verordnung bestimmt ist. Abweichend und zulässig sind demnach: Kontaktfreies Training einzeln oder unter Wahrung der geltenden Kontaktbeschränkungen (also alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands oder zusätzlich mit Personen eines weiteren Hausstands, höchstens jedoch mit fünf Personen, wobei Kinder beider Hausstände bis einschließlich 14 Jahre bei der Ermittlung der Personenzahl außer Betracht bleiben). Kontaktfreies Training in kleinen Gruppen bis maximal zehn Personen und einer Trainerin/einem Trainer unter Einhaltung des Abstandsgebots (Mindestabstand 1,5 Meter) oder Training in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Trainerin/einem Trainer. In den Fällen von Punkt 2 und Punkt 3 gilt die Pflicht zur Kontakterfassung entsprechend der Verordnung. Das Amt für Schulen und Sport weist darauf hin, dass die Nutzung im Rahmen von Hygienekonzepten zu erfolgen hat, die eigenverantwortlich von den Nutzern zu erstellen, gegebenenfalls mit den jeweiligen Sportfachverbänden abzustimmen und umzusetzen sind. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und Duschen, ist nicht zulässig. Die Einzelnutzung von Toilettenräumen ist gestattet.

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