Sprechzeiten zum Thema Änderung beim Unterhalt

Trier · Trier (red) Am Samstag, 1. Juli, treten Änderungen beim Unterhaltsvorschuss in Kraft. Kernpunkte sind der Wegfall der bisherigen Anspruchsbegrenzung auf maximal 72 Monate und die Erweiterung des Anrechts bis zum 18. Lebensjahr.

Daher rechnet die Unterhaltsvorschusskasse beim städtischen Jugendamt in den ersten Monaten der Neuregelung mit einem erheblichen Anstieg der Zahl der Anträge. Aus diesem Grund werden dort die üblichen Öffnungszeiten aufgehoben. Stattdessen gibt es dann eine individuelle Terminvergabe, um die einzelnen Vorgänge so kundenfreundlich wie möglich zu bearbeiten.
Anfragen zur Übersendung von Anträgen und/oder Terminvereinbarungen nimmt das städtische Servicecenter unter den Rufnummern 115 oder 0651/718-0 entgegen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort