Staatsanwalt klagt Chef einer Trierer Recyclingfirma an

Trier · Die Staatsanwaltschaft Trier hat gegen den Geschäftsführer einer Recyclingfirma im Trierer Hafen Anklage wegen Gewässerverunreinigung in zwei Fällen, unerlaubten Umgangs mit Abfällen und Bodenverunreinigung erhoben.

Trier. Die Ermittler werfen dem Unternehmer vor, er habe in vier Fällen veranlasst, dass verbrauchtes, mit Überresten und Schadstoffen versetztes Abwasser aus einer Folienwaschanlage der Firma unerlaubt entsorgt wird - in die Kanalisation, in einem Fall in den Boden und in zwei Fällen in die Mosel.

Im November 2014 sei laut Darstellung der Staatsanwaltschaft Produktionsabwasser über einen Schlauch, der an eine Rohrleitung in der Produktionshalle angeschlossen worden war, in die Kanalisation geleitet worden. Zwischen Dezember 2014 und Januar 2015 habe die Firma Produktionsabwässer auf den Boden innerhalb und außerhalb des Betriebsgeländes geleitet. Im Juni und im August 2013 habe das Unternehmen in zwei Fällen Abwässer über einen Oberflächenentwässerungskanal in die Mosel fließen lassen.

Das Amtsgericht Trier hat noch nicht über die Zulassung der Anklage entschieden. Der Beschuldigte weist die Vorwürfe der Ermittler auf TV-Anfrage zurück: "Ich habe das nicht getan oder veranlasst." jp

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