Staatsanwaltschaft ändert Anklage gegen CDU-Stadtrat

Trier · Die Staatsanwaltschaft hat ihre vor einem Jahr erhobene Anklage gegen den Trierer CDU-Stadtrat Norbert Freischmidt geändert. Die Zahl der Fälle, in denen der Gastronom für seine Mitarbeiter Sozialabgaben nicht abgeführt haben soll, ist dabei von 130 auf 54 gesunken.

Trier. Vor mehr als einem Jahr hatte die Trierer Staatsanwaltschaft Anklage gegen Norbert Freischmidt erhoben. Der 42-Jährige sitzt für die Trierer CDU im Stadtrat und betreibt die Studentenkneipe "Cubiculum" in der Hosenstraße und die Weinbar "La Tienda" in der Eberhardstraße in Trier-Süd.
In den Jahren 2000 bis 2011 sollte der Gastronom - laut alter Anklageschrift - in 130 Fällen für zahlreiche Mitarbeiter seiner Betriebe die gesetzlichen Sozialabgaben nicht korrekt abgeführt haben. Die Anklagesumme belief sich auf rund 80 000 Euro.
"Nachdem wir die Anklage erhoben hatten, reichte Herr Freischmidt allerdings eine Stellungnahme mit umfangreichen Unterlagen ein, darunter zum Beispiel Studiennachweise für mehrere Mitarbeiter, die uns bis dato nicht vorlagen", erklärt Oberstaatsanwalt Jürgen Brauer nun auf TV-Anfrage.
Weil für Studenten andere Sozialabgaben gezahlt werden müssen, nahm die Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit des Koblenzer Zollamts die Arbeit wieder auf. Die deutsche Rentenkasse berechnete den Betrag der fehlenden Abgaben noch einmal.
Noch kein Verhandlungstermin


Die alte Klage nahm die Staatsanwaltschaft aufgrund der neuen Erkenntnisse zurück. Die aktuelle Klage bezieht sich nun zwar nur noch auf 54 Fälle, die errechnete Schadenssumme ist allerdings mit rund 77 000 Euro ähnlich hoch geblieben. "Das hängt damit zusammen, dass die Strafprozessordnung es bei Ermittlungen mit großem Umfang erlaubt, die Anklage auf besonders schwere Fälle zu beschränken." Heißt: Nicht alle theoretisch nachweisbaren Einzelfälle werden angeklagt, sondern nur die, die bezeichnend für die Straftat sind. Dazu, wie hoch eine gerichtliche Strafe ausfallen könnte, wollte Brauer sich nicht äußern. Laut Strafgesetzbuch kann pro Fall von "Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt" eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden.
Ein Strafbefehl, bei dem ein Verdächtiger sich durch Zahlung eines Geldbetrags vor einer potenziellen Anklage und einem Gerichtsverfahren retten kann, war laut Staatsanwaltschaft im Fall Freischmidt nicht möglich. Der lange Tatzeitraum über zehn Jahre, der Zahl der Fälle und die Höhe des Gesamtbetrags würden einen Strafbefehl nicht zulassen.
Ein Verhandlungstermin für die neue Anklage vor dem Trierer Schöffengericht steht noch nicht fest. Freischmidt selbst wollte sich nach Rücksprache mit seinem Anwalt auf TV-Anfrage nicht zu der gesamten Angelegenheit äußern.
Nachdem die Staatsanwaltschaft im August 2011 die erste Anklage erhoben hatte, war Freischmidt von seinem Amt als Vize-Vorsitzender der CDU-Stadtratsfraktion zurückgetreten. Sein Stadtratsmandat in Trier behielt der Gastronom, der die Christdemokraten außerdem im für die städtischen Finanzen zuständigen Steuerungsausschuss vertritt. woc