Staatsanwaltschaft klagt 28-jährigen Messerstecher an

Trier · Die Staatsanwaltschaft Trier hat Anklage gegen den Mann erhoben, der einen 23-Jährigen im Januar mit Messerstichen in Kopf und Nacken sehr schwer verletzt hat. Der Angreifer muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung "mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung" verantworten.

Trier. Der Angeklagte war kurz vor der Messerattacke in der Deutschherrenstraße unterwegs und ging dort auf geparkte Autos los (der TV berichtete). Der Randalierer hatte es dabei vor allem auf die Außenspiegel abgesehen, die er mit Schlägen und Tritten abriss.
Dieser nächtliche Lärm - es war kurz vor ein Uhr - alarmierte den dort lebenden 23-Jährigen. Aus einem Fenster seiner Wohnung sah er die Aktionen des Randalierers, ging nach draußen und stellte den Mann zur Rede. Der reagierte aggressiv und griff den Augenzeugen an. Der 23-Jährige wehrte sich und brach dem Täter laut Darstellung der Polizei das Nasenbein. Dann zog der verletzte Randalierer ein Messer und stach mehrmals auf den Augenzeugen ein. Dieser wurde durch Stiche in Kopf und Nacken schwer verletzt und musste in einem Trierer Krankenhaus notoperiert werden.
Der Angreifer konnte zunächst entkommen, wurde aber eine Woche später von der Polizei gefasst. Es handelt sich um einen 28-Jährigen, der aus Köln stammt, keinen festen Wohnsitz hat und bis vor kurzem eine langjährige Haftstrafe verbüßt hat. Er steht außerdem im Verdacht, Dutzende Autos im Stadtgebiet zerkratzt und beschädigt zu haben. Den Angriff mit dem Messer hat er bereits gestanden.
Sechs Monate bis zehn Jahre


Ingo Hromada, der stellvertretende Leiter der Staatsanwaltschaft Trier, bestätigte gestern auf Anfrage des TV, dass mittlerweile Anklage erhoben worden sei. Sie lautet auf gefährliche Körperverletzung "mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung". Dafür sieht der Gesetzgeber einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.
Eine "das Leben gefährdende Behandlung" ist in der Rechtsprechung eine Definition für einen Angriff, der das Opfer in Lebensgefahr bringen kann. "Es war unserer Ansicht nach kein versuchter Totschlag", erklärt Hromada. Dieser würde eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren und in besonders schweren Fällen eine lebenslängliche Freiheitsstrafe bedeuten.

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