Stadt atmet auf

TRIER. (fcg) Die von der Stadt Trier geplante Form der Oberflächenentwässerung im Baugebiet BU 11 in Tarforst ist rechtmäßig. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht entschieden und damit die Klage zweier Privatanlieger abgewiesen. Da das OVG keine Revision zugelassen hat, dürfte der seit drei Jahren schwelende Rechtsstreit beendet sein.

Die rechtliche Auseinandersetzung zwischen der Stadt und den Privatklägern um die Rechtmäßigkeit der beiden Bebauungspläne BU 11 "Östlich Olbeschgraben" und BU 11/1 "Grünzug Olbeschgraben" hatte zu einem Baustopp in BU 11 geführt. Weder konnten die Häuslebauer ihre Eigenheime fertigstellen, noch konnte die Stadt die bereits begonnenen Arbeiten an dem Grünzug beenden. Die dort geplanten Erholungs- und Grünanlagen einschließlich der Kinderspielplätze blieben unvollendet. Das Gericht kommt nach einem mündlichen Anhörungstermin am 7. Januar nun in der Urteilsbegründung zu dem Ergebnis, dass die beiden Bebauungspläne rechtlich nicht zu beanstanden seien. Sie entsprächen den Anforderungen des Baugesetzbuches und der darüber hinaus relevanten Regelwerke. Auch seien mit der gewählten Art der Oberflächenwasserbewirtschaftung keine Gefahren für die Allgemeinheit oder Einzelne verbunden. Baudezernent Peter Dietze (SPD) zeigte sich am Donnerstag auf TV -Anfrage erleichtert über das für die Stadt positive OVG-Urteil. "Ich bin froh, dass endlich eine Klärung erfolgt ist. Wir gehen davon aus, dass wir nun grünes Licht haben, und zwar sowohl in Bezug auf die Fortsetzung der Bauarbeiten als auch auf den geplanten Bau der Grundschule." Verwundert äußerten sich hingegen die Privatkläger Ida und Alfred Haverkamp. "Wir müssen das Urteil zur Kenntnis nehmen und zunächst akzeptieren, auch wenn wir es noch nicht vorliegen haben." Verwundert seien sie deshalb, weil nach ihrer Ansicht die vorgeschriebenen Normen und Auflagen seitens der Stadt nicht erfüllt seien. Ausdrücklich weist Alfred Haverkamp ferner darauf hin, dass dieses Verfahren mit dem Bau der Schule nichts zu tun gehabt habe.

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