Stadt bekommt Recht

TRIER. (jp) Die Stadt hat den zusätzlichen Verkehrslärm, der aufgrund von drei Bebauungsplänen im Bereich des Petrisberges auch in den Durchgangsstraßen von Kürenz erwartet wird, durch die Gewährung von Zuschüssen zu Schallschutzmaßnahmen nunmehr ordnungsgemäß bewältigt. So urteilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz.

Die drei Bebauungspläne Petrisberg-Ost, Belvedère-Süd und Landschaftspark Petrisberg wurden vom Stadtrat 2003 als Satzungen beschlossen, dann aber vom OVG für unwirksam erklärt, weil die Zunahme der Verkehrsbelastung in der Avelsbacher Straße in Kürenz nicht ausreichend berücksichtigt worden war. Baudezernent Peter Dietze heilte die Bebauungspläne durch ein Lärmschutzkonzept, nach dem die Anwohner der Avelsbacher Straße sowie der Domänenstraße für Schalldämmmaßnahmen einen Zuschuss von 75 Prozent erhalten. Den dagegen gerichteten zweiten Normenkontrollantrag der Bürgerinitiative "Lebenswertes Kürenz" lehnte das OVG jetzt ab. Einer mündlichen Urteilsverkündung (der TV berichtete) folgte gestern die schriftliche Begründung. Die Planung der Stadt sei "richtigerweise auf eine umfassende Lösung der Verkehrsbelastung in Kürenz durch den Bau einer Ortsumgehung gerichtet", so das OVG. Trotz der "nicht absehbaren Realisierung von Straßenbaumaßnahmen" habe die Stadt an ihrer Bauleitplanung festhalten dürfen. Der Petrisberg habe eine herausragende städtebauliche Bedeutung, die Zunahme des Verkehrslärms in den Durchgangsstraßen von Kürenz falle verhältnismäßig gering aus.

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