Corona-Pandemie Stadt appelliert an Kunden: Maske auf!

(red) Die Stadt Trier appelliert an die Kunden des Einzelhandels, sich an die Regeln zur Maskenpflicht zu halten. Die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz schreibt das Tragen von Masken „vor und im Umfeld von geöffneten Geschäften und öffentlichen Einrichtungen“ vor.

Stadt Trier appelliert an Einkäufer: Maske auf!
Foto: Presseamt Trier

Da der Handel wieder geöffnet hat, bedeutet das in der Trierer Fußgängerzone während der Öffnungszeiten eine weitgehende Maskenpflicht auch im Freien. Auch in umliegenden Geschäftsstraßen wie Paulin- oder Saarstraße muss vor und im Umfeld von geöffneten Läden die Maskenpflicht eingehalten werden, außerdem auf Parkplätzen von Geschäften. Wer gegen die Maskenpflicht verstößt, kann mit einem Bußgeld von 50 Euro bestraft werden.

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