Umstrittener Fall Trier darf Zirkusse mit Wildtieren nicht ausschließen

Trier · Stadtratsbeschlüsse waren laut Aufsichtsbehörde rechtswidrig, da die Haltung etwa von Raubkatzen oder Seelöwen per Bundesgesetz zugelassen sei.

Wildtiere wie Kamele (Symbolfoto) sind im Zirkus weiter erlaubt.

Wildtiere wie Kamele (Symbolfoto) sind im Zirkus weiter erlaubt.

Foto: dpa/Boris Roessler

Die Stadt Trier kann einen Zirkus bei einem Gastspiel nicht dazu verpflichten, keine Wildtiere mitzuführen oder zur Schau zu stellen. Diese Rechtsauffassung vertritt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier laut Stadtverwaltung, die sich damit in ihrer eigenen Beurteilung der Sachlage bestätigt sieht.

Der Stadtrat fasste im Dezember 2019 und im Januar 2020 auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, der Linksfraktion und der FDP Beschlüsse zur Tierhaltung in Zirkussen. Oberbürgermeister Wolfram Leibe kündigte in der Stadtratssitzung im Dezember 2019 an, dass er den Beschluss aussetzen und der Aufsichtsbehörde zur Prüfung vorlegen werde, weil der Beschluss aus Sicht der Verwaltung rechtswidrig sei.

Beschlossen hatte der Stadtrat Folgendes: „1. Die Stadt Trier sowie ihre Beteiligungsgesellschaften schließen künftig für das Messeparkgelände nur dann Nutzungsverträge mit Zirkusunternehmen oder vergleichbaren Einrichtungen ab, wenn die Unternehmen sich vertraglich verpflichten, Wildtiere jeglicher Art weder mitzuführen noch zur Schau zu stellen. Bis zum heutigen Tage abgeschlossene Verträge sollen von diesem Beschluss nicht berührt werden.

2. Die Stadt Trier soll gezielt nach alternativen (Zirkus-)Veranstaltungen für die Weihnachtszeit auf besagtem Gelände suchen.“

Der erste Teil wurde mit 26 Ja-Stimmen bei 24 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen beschlossen, der zweite Teil mit 27 Ja-Stimmen bei 24 Nein-Stimmen und einer Enthaltung. Außerdem hielt der Rat den OB mit 35 Ja-Stimmen bei 15 Nein-Stimmen und einer Enthaltung dazu an, die Bundesregierung und das zuständige Ministerium aufzufordern, eine Verordnung zu erlassen, die Auftritte von Wildtieren in Zirkussen bundesweit verbietet. Der OB setzte die beiden ersten Punkte aus und informierte den Stadtrat darüber, woraufhin der Rat alle drei Punkte des Beschlusses noch einmal bekräftigte (28 Ja-, 24 Nein-Stimmen).

Die ADD prüfte die Beschlüsse. Über das Ergebnis wurden die Stadtratsfraktionen informiert. Die ADD schloss sich dabei laut Stadtverwaltung deren Argumentation an. Ordnungsdezernent Thomas Schmitt hatte im Dezember erläutert, dass die Gerichte bisher solche Verbote von Städten nahezu immer aufgehoben hätten. In diesen Urteilen werde darauf hingewiesen, dass die Haltung von Wildtieren in Zirkussen durch den Bundesgesetzgeber noch zugelassen sei. Bundesministerin Julia Klöckner hat bisher nur angekündigt, die Haltung von „deutlich mehr Wildtierarten“ verbieten zu wollen.

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