Stadt Trier löscht Liste mit Namen von Schmuddelbetrieben

Trier · Nur wenn verdorbene Lebensmittel in einem Betrieb gefunden werden, darf dies im Internet veröffentlicht werden. Das hat zumindest das Verwaltungsgericht im Fall eines Trierer Lebensmittelgeschäfts so entschieden. Die Stadt will gegen den Gerichtsbeschluss keine Beschwerde einlegen. Vorerst werden keine Betriebe mehr auf der Schmuddelliste veröffentlicht, egal wie die Kontrollen ausfallen.

Ein Riss in der Glasscheibe einer Fleischtheke, ein dreckiger Kühlschrank und nicht aufgefüllte Papierhandtuch- und Desinfektionsmittelbehälter: Das sind Mängel, die städtische Kontrolleure bei einem Lebensmittelgeschäft in Trier festgestellt haben.

Die Stadt wollte den Betriebsnamen auf ihrer Schmuddelliste im Internet veröffentlichen. Bei Verstößen gegen das Lebensmittelschutzgesetz, die mit einer Geldbuße ab 350 Euro geahndet werden können, sind Kommunen dazu bundesweit seit dem 1. September verpflichtet.

Der Lebensmittelladen wehrte sich allerdings vor dem Verwaltungsgericht. In dessen Beschluss heißt es: Die festgestellten Hygienemängel seien ohne Bezug zu konkreten Lebensmitteln. Einträge in die Schmuddelliste seien aber nur zulässig, wenn "konkret verdorbene Lebensmittel" gefunden werden, sagt Gerichtssprecherin Heidi Heinen.

Die Bundesregierung sieht das anders: "Den konkreten Fall können wir nicht bewerten. Generell gilt: Eine Veröffentlichung von Betriebsnamen ist vorgesehen, wenn gegen das Lebensmittelgesetz verstoßen wird - auch wenn damit nicht zwingend eine Gesundheitsgefahr verbunden ist", sagt Christian Fronczak, Sprecher von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU).

Die Stadt will gegen den Gerichtsbeschluss keine Beschwerde einlegen. Vorerst werden allerdings keine Betriebe mehr auf der Schmuddelliste veröffentlicht, egal wie die Kontrollen ausfallen. Zwei weitere Betriebe hatten sich ebenfalls gegen ihre Einträge gewehrt - beide wurden aus der Liste gelöscht. "Wir warten jetzt erst mal ab, wie das Verwaltungsgericht weiter urteilt, dann entscheiden wir, wie wir verfahren", sagt Triers Rathaus-Sprecher Hans-Günther Lanfer.

Die Landkreise in der Region haben nach eigenen Angaben bisher keine Geldbußen von 350 Euro oder mehr erhoben. Sie veröffentlichten daher noch keine Namen beanstandeter Betriebe.

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