Stadt und Kreis wehren sich gegen Biotonne

Trier · Der Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier will sich weiter dafür einsetzen, dass Haushalte in der Region keine Biomüll-tonne erhalten. Das wurde in der Verbandsversammlung am Dienstagabend deutlich. Ihre Zustimmung gab die Versammlung dafür, dass die künftige Entsorgung des Biomülls auf den Zweckverband Regionale Abfallwirtschaft übertragen wird.

Trier. Bislang entsorgen die vier Landkreise der Region - Vulkaneifelkreis, Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm und Trier-Saarburg - sowie die Stadt Trier ihren Biomüll - dazu gehören Gartenschnitt und Küchenabfälle - in Eigenregie. Ab dem 1. Januar 2015 müssen Bioabfälle allerdings laut Bundesgesetz strikt getrennt von anderen Abfällen eingesammelt und verwertet werden. Diese Aufgabe soll beim Zweckverband Regionale Abfallwirtschaft (RegAb) zentralisiert werden. Dieser neuen Aufgabenverteilung müssen die Landkreise und die Stadt Trier, die im RegAb zusammengeschlossen sind, zustimmen (der TV berichtete, siehe Extra).
Wohin mit dem Küchenabfall?


Der Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier (ART), in dem die Stadt Trier und der Landkreis Trier-Saarburg zusammengeschlossen sind, hat am Dienstagabend der Aufgabenübertragung an den RegAb zugestimmt.
Einig waren sich die knapp 20 Vertreter der Fraktionen in Stadtrat und Kreistag am Dienstag darin, dass auf Biotonnen als zusätzliche Abfalleimer für die Privathaushalte verzichtet werden soll. Auch ART-Geschäftsführer Maximilian Monzel will keine Biotonnen (der TV berichtete). Grundsätzlich lässt das Gesetz Alternativen zur Biomülltonne zu. Dafür müssen die Abfallverwerter allerdings nachweisen, dass sie den Biomüll auf andere Weise effizient weiterverwerten. Zudem muss Grünschnitt künftig so aufbereitet ("hygienisiert") werden, zum Beispiel durch Kompostierung, dass unter anderem keine nicht-heimischen Pflanzensamen mehr auf Felder und in Weinberge ausgebracht werden.
Behörde soll überzeugt werden


In der ART-Versammlung betonte Monzel: "Wegen der Effizienz unserer Abfalltrockungsanlage in Mertesdorf und unseren Plänen, wie wir mit Grünschnitt künftig verfahren wollen, werden wir keine Biotonne benötigen."
Ein entsprechendes Gutachten, dass die ART bei einem Institut in Auftrag gegeben hatte, hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord als Aufsichtsbehörde allerdings nicht überzeugt (der TV berichtete). "Die SGD Nord hat ihre Zweifel dabei allerdings meines Erachtens nicht nachvollziehbar begründet", sagte Monzel.
Simone Kaes-Torchiani, CDU-Beigeordnete der Stadt Trier und Vorsitzende der ART-Versammlung, betonte: "Wir werden weiter daran arbeiten, die SGD zu überzeugen, dass unser Abfallkonzept mit dem Gesetz konform ist und wir keine Biotonne brauchen."
Bernhard Henter, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Kreistag, betonte, dass bei der Übertragung der Biomüllentsorgung an den RegAb gewährt bleiben müsse, dass die Grün- und Bioabfälle weiterhin bei den Privathaushalten zu Hause abgeholt würden.
Richard Leuckefeld, Grüner im Trierer Stadtrat, betonte, dass es bei aller Abneigung gegen die Biotonne nicht sein dürfe, dass diese mit unrichtigen Argumenten diskreditiert werde. "Es ist definitiv falsch, dass bei Einführung einer Biotonne die Abfallgebühren für Bürger um 60 Prozent steigen würden, die Kostensteigerung dürfte geschätzt bei nur zehn Prozent liegen."Extra

Neben dem Trier Stadtrat und dem Kreistag Trier-Saarburg haben auch die Kreistage Vulkaneifel und Bitburg-Prüm bereits zugestimmt, dass künftig der RegAb für die Entsorgung des Biomülls zuständig sein soll. Der Kreistag Bernkastel-Wittlich hatte in seiner jüngsten Sitzung den Beschluss vertagt, ein neuer Sitzungstermin steht noch nicht fest. Nicht nur die Biotonne, auch die 87 Grünschnittsammelplätze in der Region sorgen für Diskussionen. Denn anders als bisher darf der geschredderte Grünschnitt künftig nicht mehr einfach so als Bodenverbesserer in Felder und Weinberge ausgebracht werden. Das neue Gesetz verlangt, dass krautige Abfälle - zum Beispiel Rasen- oder Gartenschnitt - zuerst hygienisiert werden müssen, zum Beispiel durch Kompostierung. "Bei der Anlieferung ändert sich für die Anlieferer und die Landwirte, die die Sammelstellen betreiben, nichts", betont ART-Geschäftsführer Monzel. Allerdings müsse die ART künftig per Gesetz einen höheren Aufwand für das Heraussieben und die Aufbereitung des krautigen Materials betreiben. Dass die Landwirte weiterhin für die Ausbringung geschredderten Grünschnitts rund 6,50 Euro pro Kubikmeter erhalten, könne nicht beibehalten werden. Winzern, die mit den geschredderten Holzanteilen die Böden ihrer Weinberge verbessern wollten, müssten dieses künftig von der ART erwerben. Der Preis für eine Tonne Holzschredder liegt laut Monzel bei rund 20 Euro pro Tonne. woc

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