Stadtrat verbietet Alkohol an Weiberfastnacht

Trier · An Weiberfastnacht 2013 ist es auf vielen Plätzen und Straßen der Altstadt zwischen 9 und 19 Uhr verboten, Alkohol zu trinken oder mitzuführen. So legt es eine Gefahrenabwehrverordnung fest, die der Stadtrat nahezu einstimmig beschlossen hat. Außerdem gilt an diesem Tag (7. Februar) ein Glasverbot für den Hauptmarkt.

Trier. In der Kernfrage war sich der Stadtrat einig: Die Alkoholexzesse und chaotischen Auswüchse von Weiberfastnacht dieses Jahres sollen sich 2013 nicht wiederholen. Die von der Stadtverwaltung vorgelegte Gefahrenabwehrverordnung (Eckpunkte siehe Extra) wurde bei lediglich einer Gegenstimme abgesegnet. Kontroverse Diskussionen löste allerdings das Strategiepapier zur Eindämmung des Alkoholmissbrauchs von Jugendlichen aus. Auf SPD-Antrag wurde die Vorlage nicht als Ganzes, sondern ihre acht Punkte einzeln behandelt. In dem am meisten umstrittenen Punkt führte das zu großer Verwirrung. Insgesamt drei Mal ließ OB Klaus Jensen darüber abstimmen und auszählen, ob und wie in Trier das Konzept der sogenannten "Gelben Karte" (mit dem Ziel von Nichterteilung oder Entzug einer Fahrerlaubnis) umgesetzt werden könnte. Jensen wähnte den Prüfauftrag als mit knapper Mehrheit erteilt, musste aber auf Intervention von Reiner Marz (Grüne) schließlich feststellen: Bei Stimmengleichheit (25:25, eine Enthaltung) war dieser Punkt abgelehnt. Für das Vorhaben, probeweise verdeckt zu testen, ob Händler Alkohol an Jugendliche verkaufen, fand sich hingegen eine Ratsmehrheit. Stimmen der Fraktionen zu Gefahrenabwehrverordnung und Präventionskonzept: Jörg Reifenberg (CDU):"Gut, dass es die traditionelle Karnevals-Veranstaltung auf dem Hauptmarkt in abgespeckter Version geben kann. Alles andere wäre eine Kapitulation zulasten des Brauchtums. Es geht nicht darum, Bürger zu gängeln, sondern sie zu schützen."Maria Ohlig (SPD): "Wir sollten den Blick nicht nur auf Weiberfastnacht richten. Alkoholmissbrauch fällt nicht vom Himmel, er muss grundsätzlich angegangen werden. Wir brauchen eine gut aufgestellte soziale Infrastruktur."Christiane Wendler (Grüne): "Vor 30 Jahren wurde in fast jeder Fernsehsendung wie selbstverständlich geraucht. Nun muss es auch für den Alkoholkonsum eine gesellschaftliche Debatte geben. Es ist sinnvoller, in präventive Maßnahmen zu investieren."Margret Pfeiffer-Erdel (FWG): "Wir dürfen nicht die wohlmeinenden Karnevalisten für die Auswüchse bestrafen. Was wir heute beschließen, löst die Probleme nicht, sondern führt wohl eher zu einer Verlagerung der Schauplätze. Leider ist den betroffenen jungen Leuten nicht bewusst, wie viel Arbeit und finanzielle Ausgaben sie verursacht haben."Felix Brand (FDP): "An Weiberfastnacht 2012 haben regelrecht bürgerkriegsähnliche Zustände geherrscht. Die Sanitäter waren völlig überfordert. Künftig sollte es verstärkte Alkohol-Vorkontrollen durch die Bundespolizei am Hauptbahnhof und am Südbahnhof geben."Ulrich Dempfle (CDU): "Den 50 bis 60 Ausgerasteten standen auf dem Hauptmarkt mehr als 1800 friedlich Feiernde gegenüber. Den Widerstand gegen ,Gelbe Karte\' und Alkohol-Testkäufe kann ich nicht nachvollziehen."Linde Andersen (Linke): "Prävention ist unabdingbar. Erwachsene als gute Vorbilder für Kinder und Jugendliche sind offensichtlich Mangelware geworden."Tobias Schneider (FDP) votierte als einziges Ratsmitglied gegen die Gefahrenabwehrverordnung und die Strategie zur Alkoholmissbrauch-Eindämmung. Es werde "Verbotspolitik zur Erziehung weniger, auf Kosten vieler friedlich und maßvoll Feiernder betrieben". Das könne und wolle er nicht mittragen. Meinung

Die richtige ReaktionSchulentwicklung, Kürzungen im Jugend- und Sozialbereich, Skaterhallen-Planung - Bürgermeisterin Angelika Birk (Grüne) muss viel und berechtigte Kritik einstecken in diesen Tagen. Was die Planung für Weiberfastnacht 2013 angeht, gebührt ihr durchaus Lob. Anerkennung dafür, dass sie dem Wunsch der Karnevalisten nachkommt, die traditionelle Proklamationsveranstaltung auf dem Hauptmarkt über die Bühne gehen zu lassen. Letzte Woche noch zeigte Angelika Birk sich überrascht vom Beschluss der Arbeitsgemeinschaft Trierer Karneval (ATK), nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Rathaus feiern zu wollen. Doch sie reagierte. Dem Stadtrat präsentierte sie eine kurzfristig modifizierte Vorlage und erntete fast einhellige Zustimmung. Die Hauptmarkt-Proklamation ist, wenn auch in Light-Version, auch 2013 der offizielle Auftakt des Straßenkarnevals. Es werden also nicht die Falschen für die Exzesse vom 16. Februar 2012 bestraft. Die Freunde und Akteure des Brauchtums wissen das zu schätzen. r.morgen@volksfreund.deExtra

Die von der Stadt Trier erlassene Gefahrenabwehrverordnung für Weiberfastnacht 2013 (Donnerstag, 7. Februar) soll Körperverletzungen und Sachbeschädigungen aufgrund übermäßigen Alkoholgenusses verhindern. Kernpunkt ist ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum: Zwischen 9 und 19 Uhr darf in der Fußgängerzone und anderen weiten Teilen der Altstadt Alkohol weder mit sich geführt noch konsumiert werden - ausgenommen Personen, die dort eine Wohnung, Arbeits- oder Betriebsstätte sowie Besucher von nicht jedermann zugänglichen Veranstaltungen haben. Das Verbot gilt nicht für Gaststätten oder zugelassene Verkaufsstellen. Außerdem ist es zwischen 9 und 19 Uhr untersagt, den Hauptmarkt mit Glasgetränkebehältnissen (Flaschen, Gläsern, Krügen, Karaffen) zu betreten. Wer gegen Alkohol- und/oder Glasverbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden kann. Das städtische Ordnungsamt und die Polizei sind befugt, zur Durchsetzung der Verordnung Platzverweise zu erteilen oder Anordnungen auszusprechen. rm.

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