STICHWORT

Grünes Abitur Um einen Jagdschein zu erwerben, muss der Bewerber eine Jägerprüfung ("grünes Abitur") absolvieren, die aus einem schriftlichen, einem mündlich-praktischen Teil sowie aus einer Schießprüfung besteht.

Zur Prüfung kann nur zugelassen werden, wer eine theoretische und praktische Ausbildung von mindestens einem Jahr ("Prinzenjahr") bei einem erfahrenen Jäger nachweisen kann. Das Ausbildungsjahr soll möglichst mit dem Jagdjahr (1. April bis 31. März) übereinstimmen. Zum Prüfungsumfang: Die Schießprüfung gliedert sich in die drei Disziplinen Fintenschießen, Büchsenschießen und Kurzwaffenschießen. Zudem muss der Bewerber Kenntnisse in verschiedenen Sachgebieten haben, beispielsweise im Bereich der Wildbiologie und -krankheiten, Wildbret-Hygiene, jagdliches Brauchtum, Wildhege, Land- und Waldbau, Waffenkunde, Jagdrecht, Tier- und Naturschutz sowie Landespflege. Im Schnitt betragen die Gesamtkosten für die Ausbildung etwa 1200 Euro. Die Erteilung des Jagdscheins gibt längst nicht die Erlaubnis, nach Lust und Laune auszuschwärmen und Beute zu machen. Zu Beginn eines jeden Jagdjahres wird ein Abschussplan erstellt, auf dem genauestens festgehalten ist, wie viele Tiere welcher Art und wann diese erlegt werden dürfen. Hat ein Tier Schonzeit, darf es nicht geschossen werden. Verstöße gegen diese Vorschriften sind unter Jägern nicht nur verpönt, sondern werden sogar bestraft. Auskünfte bei Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V., Postfach 27, 55453 Gensingen, Telefon 06727/89440, E-Mail: info@ljv-rlp.de. (ahs)

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