Stolperstein für den Eifelsteig?

Klage und Eilantrag gegen die Ausweisung eines Eifelsteig-Wanderwegs hat ein Waldbesitzer beim Verwaltungsgericht Trier eingereicht. Betroffen ist ein Waldstück zwischen Daufenbach und Kordel.

Zemmer/Kordel. Der Premium-Wanderweg "Eifelsteig" zwischen Aachen und Trier beschäftigt die Justiz: Ein Privatwaldbesitzer aus dem Kylltal hat beim Verwaltungsgericht Trier gegen die Wegeführung geklagt und den Abbau der Beschilderung gefordert. Der Kläger wirft der Verbandsgemeinde Trier-Land vor, ihn nicht ordnungsgemäß über die Maßnahme in Kenntnis gesetzt zu haben. Der Wegeabschnitt - es handelt sich um den "Josef-Schramm-Weg" zwischen Zemmer-Daufenbach und Kordel - weise eine erhöhte Steinschlag-Gefahr und Holzeinschlag-Aktivitäten auf.

Die Verkehrssicherungspflicht führe zu einer unverhältnismäßig hohen Belastung, argumentiert der Waldbesitzer. Außerdem erleide sein Rotwild-Kernrevier durch Abwanderung von Tieren und durch Verbissschäden an Bäumen einen "erheblichen jagdlichen Minderwert". Es sei zu befürchten, dass das Wild abgeschreckt werde und die Äsungsflächen nicht mehr nutze. Im Übrigen gebe es mit dem "Karl-Kaufmann-Weg" in diesem Bereich schon einen Fernwanderweg; einen weiteren auszuweisen, dafür bestehe kein Bedarf, heißt es in der Klageschrift, die der VG Trier-Land zugestellt wurde mit der Frist, innerhalb von zwei Wochen Stellung zu beziehen. Am Freitagnachmittag war das Schreiben nach Auskunft von Bürgermeister Wolfgang Reiland noch nicht im Amt eingegangen. Der Verwaltungschef sieht sich aber auf der sicheren Seite: "Die Rechtslage ist klar. Es liegen Genehmigungen von der SGD Nord und vom Forstamt für den Eifelsteig vor, und nach dem Landeswaldgesetz darf jedermann den Wald zu Erholungszwecken betreten, das gilt auch für den Privatwald." Waldbesitzerin in besagtem Gebiet ist die Firma "Abnoba GmbH" mit Sitz in Kordel. Bereits vor zwei Jahren sei mit den Eigentümern wegen des Eifelsteigs gesprochen worden, sagt Kerstin Wallenborn. Sie hat als Chefin der Tourist-Information Trierer Land an der Nahtstelle zwischen Eifelsteig-Kommission, Gemeinden und Waldbesitzern über die Wegeführung mit verhandelt. Die Alternativ-Trasse zum Josef-Schramm-Weg, der Kylltalradweg, sei von der Kommission als ungeeignet zurückgewiesen worden.

Meinung

Sturheit hilft nicht weiter

Interessenskonflikte waren beim Eifelsteig programmiert: Das deutsche Wanderinstitut möchte naturbelassene und schöne Routen ausweisen, damit möglichst viele Wanderer sie nutzen. Privatwaldbesitzer hingegen wollen möglichst viele Leute aus ihren Revieren heraushalten, weil sie Nachteile für die Jagd oder versicherungsrechtliche Probleme befürchten. Voran kommt man letztendlich nur über Kompromissbereitschaft. Würden sich alle Waldbesitzer so stur stellen wie der aus dem Kylltal, wären alle Bemühungen, die mehr als 300 Kilometer lange Eifelsteig-Route auszuweisen, schon im Keim erstickt worden. Der Josef-Schramm-Weg ist ein etablierter Wanderweg und wurde bis auf die Beschilderung unverändert übernommen. Dies und die Tatsache, dass der Kläger frühzeitig informiert wurde, lässt die Erfolgsaussichten der Klage gegen null tendieren. Rahmenverträge mit Waldbesitzern, wie sie bei anderen Steigen angewendet wurden, hätten verhindern können, dass ein so begrüßenswertes Projekt noch kurz vor der Eröffnung torpediert wird. a.follmann@volksfreund.de

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