Strafbefehl wegen Untreue beantragt

Trier · Die Staatsanwaltschaft Trier hat gegen den ehemaligen Vorsitzenden des Kreisjugendfeuerwehrverbands Trier-Saarburg einen Strafbefehl über elf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen gewerbsmäßiger Untreue beantragt. Das hat Leitender Oberstaatsanwalt Peter Fritzen dem TV auf Anfrage mitgeteilt.

Der Mann sei hinreichend verdächtig, im Amt als Kassenwart zwischen Februar 2013 und August 2014 in 61 Fällen Geld vom Konto des Verbands auf sein eigenes Konto überwiesen zu haben (der TV berichtete am 26. März 2015). Insgesamt ging es um mehr als 24 000 Euro, davon habe der Beschuldigte etwa 18 500 Euro für private Zwecke verwendet. Der Mann habe die Taten gestanden und dem Verband den Schaden ausgeglichen.
Ob der Strafbefehl zum Tragen kommt, hängt davon ab, ob das Amtsgericht Trier ihn erlässt und der Beschuldigte ihn akzeptiert. Sollte er Einspruch einlegen, könnte es zu einer mündlichen Hauptverhandlung vor Gericht kommen. cus

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