Straßenbild schützen, Einheit schaffen

Trier-Süd · Die Saarstraße hat ihren repräsentativen Charakter von 1888 bis heute bewahrt. Um das auch für die Zukunft zu sichern, hat der Stadtrat eine Gestaltungssatzung beschlossen. Die enthält Vorschriften, an die sich künftige Bauherren halten müssen.

Trier-Süd. Der Zweite Weltkrieg hat viele Wunden in das Straßenbild gerissen. Die wurden nach seinem Ende dem Zeitgeschmack entsprechend, aber nicht immer ästhetisch gefüllt. Dennoch stehen in der Saarstraße immer noch viele gründerzeitliche Schmuckstücke, von denen einige in den vergangenen Jahren saniert wurden und unter Denkmalschutz stehen.
Seit der Eingemeindung der Trierer Vororte Barbeln und Löwenbrücken ab 1888 trägt die südliche Ausfallstraße der Stadt den Namen Saarstraße. Vor allem repräsentative Bürgerhäuser sind hier entstanden. Für viele der Grundstücke bestehen allerdings keine Bebauungspläne.Mit weiterem Wildwuchs würde der Schutz der Baudenkmäler und des kompletten Ensembels ad acta gelegt.
Satteldächer mit 30 Grad Neigung


Nun hat der Stadtrat dem einen Riegel vorgeschoben. Er hat eine Gestaltungssatzung beschlossen. Diese regelt Material und Farbe der Dacheindeckung genauso wie die Form, Neigung, und die Aufbauten, die künftig erlaubt sind.
Für die Hauptgebäude lässt das Regelwerk Sattel, Mansarden- oder Walmdächer mit einer Neigung von 30 Grad zu. Es dürfen nur anthrazitfarbene Dachziegel, Schiefer oder schieferähnliche Materialien verwendet werden, und die Breiten und Abstände von Dachgauben und Zwerchhäusern werden festgelegt.
Diese optischen Festlegungen gelten allerdings nicht auf beiden Seiten der Straße auf kompletter Länge. Im Westen (moselseitig) liegt der Geltungsbereich zwischen Gilbert- und Hohenzollernstraße, auf der östlichen Straßenseite zwischen Löwenbrückener- und Töpferstraße, wo noch mehr alte Bausubstanz aus der Gründerzeit und der Folgejahre erhalten ist.
Auch ohne bestehende Bebauungspläne ist die Gestaltungssatzung ein gutes Instrument, markante Straßenzüge zu schützen. Den Anlass für den Stadtratsbeschluss hatte eine Bauvoranfrage geliefert, die der Besitzer der Grundstücke Saarstraße 69-71 gestellt hatte. Geplant war ursprünglich, einen viergeschossigen Neubau mit zwei "beidseitig gestuften Staffelgeschossen" zu errichten.
Dieses Vorhaben ist vom Tisch. Die beiden alten, lange Zeit leerstehenden Häuser sind mittlerweile abgerissen, ein Bauantrag wurde im Juli gestellt. Laut Plan soll ein Wohn- und Geschäftshaus (vier Etagen plus Dachgeschoss) entstehen, das Platz für acht Wohnungen und Gewerbe im Erdgeschoss bietet.

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