Straßenprostitution: Trierer Stadtrat setzt Sperrgebietsverordnung nach Widerstand ab

Trier · Der Trierer Stadtrat hat die Sperrgebietsverordnung von der Tagesordnung der zur Stunde laufenden Sitzung abgesetzt. Ursprünglich sollte eine Satzung verabschiedet werden, derzufolge Straßenprostitution nur noch in drei Straßen in Trier erlaubt ist.

Bei Ortsbeiratssitzungen gestern Abend hatte sich aber Widerstand geregt. Außerdem gab es nach der TV-Berichterstattung Anfang der Woche offenbar zahlreiche Reaktionen von Anliegern der betroffenen Straßen.

Vorgesehen waren ursprünglich folgende Straßen : Die Gottbillstraße in Trier-Zewen zwischen dem Anwesen Nr. 30 und dem der Einfahrt in den Zeppelinweg.

Die Metternichstraße, beidseitig ab dem Firmengrundstück Leppin bis zur Zufahrt zum städtischen Hauptklärwerk.
Die Einfahrt zum Parkplatz der Hochschule von der Bitburger Straße aus (stadteinwärts) und die dortige Verbindungsbrücke zum Gillenbachtal.

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