Streit um Müll beschäftigt Gericht

Trier · Ein Disput wegen Abfällen ist ungewöhnlich, insbesondere vor Gericht. Dennoch streiten zwei Trie rer Krankenhäuser vor dem Verwaltungsgericht mit dem Zweckverband für Abfallwirtschaft über ihren Müll, den sie dem Verband nicht überlassen wollen.

Trier. Müll ist keine simple Geschichte - das beweist ein zurzeit laufendes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Trier. Dieses muss entscheiden, ob das Evangelische Elisabeth-Krankenhaus Trier und das Marienkrankenhaus Ehrang ihre Abfälle dem Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier (ART) überlassen müssen oder ob sie sie selbst in einem Müllheizkraftwerk verwerten dürfen.
ART-Geschäftsführer Maximilian Monzel erläutert den Kern des Verfahrens. "Die beiden Krankenhäuser sagen sinngemäß, wir wollen unsere Abfälle selbst einer Verwertung zuführen." Klägerin ist die Ökumenisches Verbundkrankenhaus Trier gemeinnützige GmbH, zu der beide Häuser gehören.
Zum Müllheizkraftwerk


Richter Heribert Kröger führt das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht. "Streitgegenstand ist nicht der medizinische und unter Umständen gefährliche Klinikmüll, sondern der ganz normale, alltägliche Abfall." Die beiden Krankenhäuser wollen diesen Abfall über eine private Firma an ein Müllheizkraftwerk weiterleiten. Der ART vertritt dagegen die Auffassung, dass sie den Müll ihm als Entsorgungsbetrieb überlassen müssen.
"Rechtlich gesehen ist das ein sehr komplizierter Fall", so Kröger. Das Urteil des Verwaltungsgerichts sei in zwei Wochen zu erwarten.
Ein weiterer Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht betraf den ART. In diesem Fall war er jedoch keiner der Prozessgegner, sondern lediglich beigeladen. Der Kläger fordert von der Stadt Trier eine Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung von Altkleidercontainern und hat diese deshalb verklagt. Die Stadt ist der Ansicht, sie habe durch einen Vertrag die Einrichtung und Pflege von Wertstoffsammelstellen umfassend auf den Zweckverband Abfallwirtschaft übertragen. Einzelnen Bewerbern könnten daher keine Erlaubnisse erteilt werden.
Dieser Prozess endete nach TV-Informationen mit einem Vergleich beider Parteien. Der Kläger darf seine Altkleidercontainer nicht aufstellen, die Stadt wird ihre Regelung kontrollieren und neu definieren.

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